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unter Anpassung an das Gesamtbild der.Stadt, Ordnung un^f Sau
berkeit der Zuwegung u.a.m.
b) Private Grünflächen und Blumenschmuck
bb) Gestaltung und Pflege von Vor- und Wohngärten, Hofräumen, Blumen und Grün an privaten Gebäuden, Grünanlagen an Indu5^rie-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Aussiedlungsbetrieben
Bewertungsmerkmale sollen sein:
Gestaltung der Anlagen, ihre Gliederung und Zuordnung zu Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, unter Berücksichtigung von Art und Anordnung der Gesln ltungselemente sowie der Anpassung an das Stadtbild, Begrünung der Freiflächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern, Auswahl von Blumen, Kletterpflanzen und Rankgewächsen, Pglanzgefäßen
3. Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch eine Kommission, die Anzahl der
Mitglieder soll höchsten 3 Personen betragen..Die Auswertung
erfolgt durch einen Bewertungsbogen. Eine mehrmalige Bewertung derselben Maßnahme ist nicht möglich.
4. Prämiierung
Die Preise bestehn aus Geldprämien.
zu 2a)
1. Preis 3oo,— DM
2. Preis 25o,— DM
3. Preis 15o,— DM
zu 2b)
1. Preis 2oo,-- DM
2. Preis 1po,— DM
3. Preis ßo,— DM
Bei Industrie- und Gewerbebetrieben werden die Preise jeweils in der Form einer Urkunde verliehen.

