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Änderungen der Tagesordnung:
Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil bei den Punkten 11/1 so zu ändern, daß die Worte "und Beschlußfassung" gestrichen werden. Es soll also nur eine Beratung über die geplante Straßenführung der innerstädtischen Entlastungsstraße stattfinden. Er begründet seinen Antrag mit dem Hinweis, es gebe keine Alternativplanung. Außerdem habe keine Ortsbesichtigung stattgefunden, die er für notwendig halte.
Ergebnis der Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Schweizer:
9 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung, 13 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Punkt 11/1: - Anlage Nr. 2 - \
Beratung und Beschlußfassung über die geplante Straßenführung
für die innerstädtische Entlastungsstraße / \
Bei diesem Punkt nehmen Ing. Pfeiffer und sein Mitarbeiter Mäurer an der Sitzung teil und erläutern den Ratsmitgliedern den von ihnen erstellten Plan der Trassenführung für die innerstädtische Entlastungsstraße. Verkehrsplaner Pfeiffer weist darauf hin, daß Hintergrund der Planung die Errichtung der Fußgängerzone im Bereich der Kirchstr. und des Kleinen und Großen Marktes sowie die Einrichtung einer Einbahnstraße in die Bahnhofstr. ist. Die innerstädtische Entlastungsstraße solle den Verkehr von der L 327 (Koblenzer Str.) und der L 326 (Peterstorstr.) aufnehmen und über die Kolpingstr., die Hospitalstr., den Steinweg und die Wallstr. auf die Bahnhofstr. führen. Der Planer erklärt, die von seinem Büro erstellten Planungen, die auf den Vorstellungen des Haupt- und Finanzausschusses beruhten, enthielten eine Abstimmung des technisch Wünschenswerten auf das Mögliche. In den Kurvenradien und in der Breite bewege man sich im unteren Bereich des Zulässigen, so daß man gerade mit der Zustimmung des Straßenbauamtes noch rechnen könne. Pfeiffer verweist darauf, daß - bedingt durch die Straßenführung - einige Häuser abgerissen werden müßten. Im Bereich der Einmündung der Fröschpfortstraße in die Kolpingstr. müsse das Anwesen König abgerissen werden. Nach den Planungen seines Büros müsse auch ein Teil der Stadtmauer in einer Breite von maximal 2 m beseitigt werden.
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Nach den Worten des Planers verursacht die Anbindung der in die Entlastungsstraße mündenden Straßen keine besonderen Schwierigkeiten. Wegen der topografischen Verhältnisse vor allem in der Kolpingstr. müsse man in der innerstädtischen Umgehungsstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h festsetzen. Da sich dort aber eine massierte Bebauung befinde, entspreche dies wohl auch den Interessen der Anwohner. Auf die Frage nach den Kosten für die gesamte Maßnahme erklärt Verkehrsplaner Pfeiffer, nach den jetzigen Berechnungen würden sich die Kosten für den Straßenbau auf 1,6 Mill. DM und für die Entschädigung des Grunderwerbs auf 1,8 Mill. DM belaufen (Gesamtkosten: 3,4 Mill. DM).
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3 vom 1981 . Vlii
Zur Problematik, die sich aus der evtl. Notwendigkeit, einen Teil der Stadtmauer - abzureißen, ergibt, verweist Bürgermeister Mangels auf den als Anlage Nr. 2 bei- __
gefügten Aktenvermerk. om
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