I. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Vorlage Nr. 195 - Ankauf des Hauses Keul in der Peterstorstraße
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, seine Fraktion stimme gegen den Ankauf des Hauses, weil man der Auffassung sei, vor Erwerb des Grundstückes müßten sämtliche Fragen bezüglich der Planung des Verlaufs der innerstädtischen Entlastungsstraße geklärt werden.
2. Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf einer Teilfläche von ca. 230 qm des bebauten Grundstückes Grundbuch von Montabaur, Band 31, Blatt 1532 a,
Flur 1, Nr. 179/19, von Herrn Eberhard Keul, zum Preis von 276 880,54 DM.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Besitz, Nutzungen und Lasten gehen zum gleichen Zeitpunkt auf die Stadt über. Ausgenommen von dieser Regelung ist die rückwärtige Garage, deren Besitz, Nutzung und Lasten bis zum Abbruch des Gesamtgebäudekomplexes beim Verkäufer verbleiben.
Die Vertragsnebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.
Eine sich nach der Vermessung evtl, ergebende Mehrzuteilung an Grund und Boden an Herrn Keul ist auf der Preisgrundlage von 121,-- DM/qm auszugleichen.
b) Vorlage Nr. 196 - Verkauf des Schulgebäudes und des ehemaligen Lehrerwohn- hauses in Montabaur-Reckenthal
Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das Schulgebäude und das ehemalige Lehrerwohnhaus in Montabaur-Reckenthal Flur 8, Parzelle 49/3 an Herrn Hermann Karling, Birkenweg 6, 7821 Feldberg 1, zu verkaufen.
Der Kaufpreis beträgt 403 000,-- DM. Er ist fällig und zahlbar innerhalb von 6 Wochen.nach Abschluß des notariellen Vertrages. Sämtliche Nebenkosten, die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehen, gehen zu Lasten des Erwerbers.
c) Vorlage Nr. 197 - Kaufpreisminderung und Verlängerung der Bebauungsverpflich-
tung für ein städt. Grundstück im Baugebiet "Alter Galgen"
Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erklärt sich damit einverstanden, daß
1. die Bebauungsverpflichtung für die Kaufanwärterin der städtischen Grundstücke Nr. 93 und 94 - die Firma Haushaltsprodukte Vertriebs- und Produktions GmbH, Montabaur-Horressen - auf 5 Jahre verlängert und
2. die von der Kevag an die Stadt zu zahlende Entschädigung für die Belastung des Grundstückes Nr. 93 mit einem Leitungsrecht an die Kaufanwärterin weitergegeben wird.
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