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Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 360.630 um 5.000,-- DM zu kürzen.
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Unter anderem soll die Zahlung an den mit der Erstellung einer Stadtchronik beauftragten Herrn Walter Kalb eingestellt werden, weil dieser keinen Leistungsnachweis erbracht habe. In der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses solle darüber ein Beschluß gefaßt werden.
Die übrigen Mittel sollten eingespart werden durch geringere Aufwendungen bei der Gestaltung der Fußgängerzone an Kirmes und in der Vorweihnachtszeit. Diesbezüglich sollte mit dem Verein "Montabaur aktuell" über ein stärkeres Engagement der Geschäftsleute verhandelt werden. Auch könnten Anträge auf Zuschüsse für Heimatfeste abgelehnt werden.
Amtsrat Sonnenschein macht darauf aufmerksam, daß die Mittel bei der Haushaltsstelle 360.110 ausschließlich aus Standgeldern von der Eichwiese resultieren. Für die Fußgängerzone würden keine Standgelder erhoben. Er stellt die Frage, ob nicht auch für die Fußgängerzone Standgelder erhoben werden sollten.
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Ratsmitglied Bächer (SPD) empfiehlt,dann einen "unechten Deckungsvermerk" anzubringen, der zum Inhalt habe, daß Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 360.110 für Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 360.630 verwandt werden können. vom
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt zum Antrag, an Walter Kalb nichts mehr zu zahlen,/zzj
Herr Kalb habe ihm erklärt, im Jahre 1980 hätte die Stadt ihm keine Mittel über- -
wiesen. Deshalb habe er in 1980 für die Stadt keine Leistungen erbracht, sondern andere Arbeiten angenommen.
Oberamtsrat Piwowarsky widerspricht dieser Darstellung. Er habe Herrn Kalb im ^
Januar 1981 erklärt, die Verwaltung habe es versehentlich unterlassen, ihm die vierteljährliche Aufwandsentschädigung zu überweisen. Herr Kalb habe ihm erklärt, daß dies keine Bedeutung habe. Er habe sich lediglich in dem Telefonat geweigert, den vom Stadtrat geforderten schriftlichen Leistungsnachweis zu erbringen.
Zur Frage der Erhebung von Standgeldern für die Fußgängerzone erklärt Ratsmitglied Schweizer, seines Erachtens sollten von einheimischen Gewerbetreibenden keine Standgelder erhoben werden. Er stellt die Frage, ob es möglich sei, von auswärtigen Gewerbetreibenden solche Standgelder zu erheben.
Bürgermeister Mangels erklärt, dies sei rechtlich nicht möglich.
Der Antrag von Ratsmitglied Widner (SPD), bei der Haushaltsstelle 360.630 den Ansatz um 5.000,-- DM zu kürzen, wird mit 12 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen ange- nommen.
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über die Frage der Erhebung eines Standgeldes für die Fußgängerzone wird kontrovers diskutiert. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Dem vom Antrag wird einstimmig stattgegeben. Die Sitzung wird um 17.29 Uhr für fünf Minuten ^1 unterbrochen. VIII
Nach Wiedereröffnung der Sitzung läßt Bürgermeister Mangels über folgenden Antrag abstimmen: Wird von allen Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone für die Aufstellung von Ständen ein Standgeld erhoben? n
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt. )j)

