Akte 
Sitzung 09. Februar 1981
Entstehung
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Nichtöffentliche Sitzung

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Punkt 1: Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Himmelfeld I"

a) Vorlage Nr. 185

Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, das im Eigentum der Stadt Montabaur stehende Grundstück Flur 39, Nr. 153 an Herrn Dr. med. dent. Heiner Görgen, Neißestraße 11 A, 5430 Montabaur, zu verkaufen.

Der Kaufpreis für das 2.188 qm große Grundstück beträgt 41, DM/qm, mithin 89.708,-- DM. Außerdem müssen der Stadt noch folgende Kosten erstattet werden:

1. einmaliger Kanalanschlußbeitrag

2. Kanal hausanschlußkosten

3. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

4. Wasserhausanschlußkosten

6.564,-- DM

326.93 DM 1.165,11 DM

325.93 DM.

Der Gesamtbetrag von 98.089,97 DM ist fällig und zahlbar Innerhalb eines Monates nach Vertragsabschluß. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Baugrundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.) verkauft.

b) Vorlage Nr. 186

Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, das im Eigentum der Stadt stehende Baugrundstück Flur 39, Nr. 152 an Herrn Dr. med. Tihomir Djordjevic, Allmannshausen 6a,

5430 Montabaur, zu verkaufen.

Der Kaufpreis für das 1.679 qm große Grundstück beträgt 41,-- DM/qm, mithin 68.839,-- DM. Außerdem müssen der Stadt noch folgende Kosten erstattet werden:

1. einmaliger Kanalanschlußbeitrag

2. Kanal hausanschlußkosten

3. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

4. Wasserhausanschlußkosten

5.036,-- DM 310,66 DM 894,07 DM 325,77 DM.

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Der Gesamtbetrag von 75.405,50 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.

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Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachent­schädigung usw.) verkauft.

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