Akte 
Sitzung 29. Januar 1981
Entstehung
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zu c) Auf die Bürgcrbeteiligunrj wird gern. § 2 Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Plangcbict und die Nachbargebiete auswirken.

zu d) Gleichzeitig wird dem vorgelcgten Änderungsplan zu­gestimmt und die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG be­schlossen.

Begründung:

zu a) Der o.a. Bereich war vorgesehen für die Errichtung von Pensionen in 3-geschossiger Bauweise. Bedarf für solche Vorhaben liegt nicht vor. Nunmehr sollen die Grundstücke mit Wohnhäusern bebaut werden. Da eine Einzelhausbauweise vorgesehen ist, ist eine 3-Geschossigkeit nicht mehr notwendig. Damit wird auch die Verringerung der Abstands­fläche begründet.

Auf Wunsch der Anlieger soll daher der Plan in der o.a. Form geändert werden.

Nach eingehender Beratung empfiehlt auch der Bauausschuß sowie der Hauptausschuß die Änderung in vorgenannter Form. Alle betroffenen Eigentümer haben der Änderung zugestimmt.

^ * Eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gern. § 13

BBauG ist nicht möglich, da die -Grundzüge der Planung berührt werden.

zu b) In Abstimmung mit dem damaligen Grundstückseigentümer und Hotelbesitzer Potthoff wurde die bauliche Ausnutz­barkeit des Grundstückes eingeschränkt auf GRZ 0,15 und GFZ 0,20. Diese Festsetzung beinhaltet die tatsächliche Bebauung und hatte positive'Auswirkungen für den Grund­stückseigentümer bei der Veranlagung der Erschließungs­kosten. Die Berechnung der Erschließungskosten er­folgt nach der Geschoßflächenzahl. * ____

In der Zwischenzeit haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert. Der neue Eigentümer Gunjaca beabsichtigt, den Hotelbetrieb erheblich zu erweitern. Es ist u.a. der Anbau einer Schwimmhalle, eine Hotclzimmertrakterweiterung und eine Aufstockung zweier Wohnungen geplant.

Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt bereits vor. Um diese Bauabsichten zu verwirklichen, ist di^ Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die zuständigen Fachausschüsse haben sich eingehend mit den Bauabsichten und den damit verbundenen Bebauungsplan­änderungen befaßt.

Der Bau-, sowie Haupt- und Finanzausschuß empfehlen, der Änderung in vorgenannter Form zuzustimmen.

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