2
zu c) Auf die Bürgcrbeteiligunrj wird gern. § 2 Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Plangcbict und die Nachbargebiete auswirken.
zu d) Gleichzeitig wird dem vorgelcgten Änderungsplan zugestimmt und die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.
Begründung:
zu a) Der o.a. Bereich war vorgesehen für die Errichtung von Pensionen in 3-geschossiger Bauweise. Bedarf für solche Vorhaben liegt nicht vor. Nunmehr sollen die Grundstücke mit Wohnhäusern bebaut werden. Da eine Einzelhausbauweise vorgesehen ist, ist eine 3-Geschossigkeit nicht mehr notwendig. Damit wird auch die Verringerung der Abstandsfläche begründet.
Auf Wunsch der Anlieger soll daher der Plan in der o.a. Form geändert werden.
Nach eingehender Beratung empfiehlt auch der Bauausschuß sowie der Hauptausschuß die Änderung in vorgenannter Form. Alle betroffenen Eigentümer haben der Änderung zugestimmt.
^ * Eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gern. § 13
BBauG ist nicht möglich, da die -Grundzüge der Planung berührt werden.
zu b) In Abstimmung mit dem damaligen Grundstückseigentümer und Hotelbesitzer Potthoff wurde die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes eingeschränkt auf GRZ 0,15 und GFZ 0,20. Diese Festsetzung beinhaltet die tatsächliche Bebauung und hatte positive'Auswirkungen für den Grundstückseigentümer bei der Veranlagung der Erschließungskosten. Die Berechnung der Erschließungskosten erfolgt nach der Geschoßflächenzahl. * ____
In der Zwischenzeit haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert. Der neue Eigentümer Gunjaca beabsichtigt, den Hotelbetrieb erheblich zu erweitern. Es ist u.a. der Anbau einer Schwimmhalle, eine Hotclzimmertrakterweiterung und eine Aufstockung zweier Wohnungen geplant.
Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt bereits vor. Um diese Bauabsichten zu verwirklichen, ist di^ Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die zuständigen Fachausschüsse haben sich eingehend mit den Bauabsichten und den damit verbundenen Bebauungsplanänderungen befaßt.
Der Bau-, sowie Haupt- und Finanzausschuß empfehlen, der Änderung in vorgenannter Form zuzustimmen.
3

