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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18. 8. 1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26. 9. 1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungs- anlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung verlaufend von bis
hergestellte Teil-Einrichtung
Rödernweg 11
Einmünd. Weststr. - Einmünd. Schubertstr. Einmünd. Wegeparz. 73
einerseits
andererseits
Fahrbahn,
Straßenentwässerung
n
Schubertstr.
Einmünd. Rödernweg - Ende Wendehammer
n
Weststr.
Einmünd. Rödernweg - Einmünd. Koppelstr.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1. 12. 1980 festgesetzt.
Da das Umlegungsverfahren bisher nur östlich der Weststraße durchgeführt wurde, im wesentlichen Bereich der Flächennutzungsplan jedoch auch Bauland vorsieht, wird eine Längs Spaltung der Kosten für die Weststraße vorgenommen.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
/om
Die Ratsmitglieder Kram (CDU) und Schweizer (FWG) waren bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 183 -
Nachwahl von Ausschußmitgliedern
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
l.
Die Wahl wird in offener Abstimmung (§ 40 V GemO).
(durch Handzeichen) durchgeführt
2.
Die Wahl erfolgt in einem Abstimmungsvorgang.
3.
Der Stadtrat wählt folgende Personen
3.1
zum Mitglied
3.1.1
des Rechnungsprüfungsausschusses:
Uwe Storm
(SPD)
3.1.2
des Hospitalausschusses:
Franz-Walter Eberz
(CDU)
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81
VIII
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