FORSTAMT MONTABAUR
Anlage 2 zur Niederschrift Anlage 1
Forstamt Montabau r Etfelstraße16 5430 Montabaur
An die
Stadt Montabaur ßAßO Montabaur
0 ?-
A
Datum und Zeichen ihres Schreibens
UnserZeichen
(Bitte bei Antwort angeben)
0402
Teiefcn 0 26 02/34 70
Montabaur,
6. Dezember 1979
Betr.: Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28.07.l9ol (BGBLLS. 1091); hier : Veräusserung von Waldgrundstücken
Bezug: Anfrage der Kreisverwaltung des Westerwaldkrcises
Gemäss Anfrage des Westerwaldkreises vom 6.11.1979 beabsichtigt Frau Ingcborg Anna Hcbcrling, Limburg, Texelhof die in der Gemarkung Reckenthal gelegenen Grundstücke Flur 7 Flurstück Nr. 16 Wald (Holzung) Hardt 4ß,39 ar und
Flur 5 " Nr. 32 Grünland und Holzung u.Dorf 9s36 ar
an Frau Katharina Rossbach, Hohe Str. 32, Montabaur zum Preise von 15.083,-- DH zu veräussern.
Wir bitten um Mitteilung, ob die Stadt Montabaur aus agrarstrukturellen Gründe^' von der Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts Gebrauch machen wird. Als Entscheidungshilfe geben wir Ihnen folgende Stellungnahme :
Flur 5 Flurstück-Nr. 32 Grünland und Holzung unterm Dorf dürfte für die Stadt Montabaur kaum von Interesse sein, da es zwar Verbindung mit dem Stadtwald Montabaur hat, für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes jedoch auf längere Sich ohne Bedeutung bleiben wird.
Anders verhält es sich bei Flur 7 Flurstück-Nr. 16-Wald (Holzung) Hardt. Diese Parzelle grenzt nach zwei Seiten an städtische Waldparzellen an. Ihre vorzeitige Nutzung durch den neuen Eigentümer könnte zu erheblichen Folgeschäden im Stadtwald führen. Wir empfehlen daher den Ankauf.
Eine Bewertung nach den Bundesbewertungsrichtlinien wurde von uns erstellt und kommt zu einem Gesamtwert von 9<4l4,83 DM. Die Waldbewertung wird in der Anlage beigefügt.
Wir wären für eine baldige Stellungnahme dankbar.
pr. Hütte, 0FR

