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2 „„„seihenvom 15.11.79 \m Verbandsgemeindeveiwaltung Montabaur
Postfach 1 40 5430 Montabaur
Stichstraße als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden. Die Kabelführung würde in diesem Fall entsprechend dem mit. der Stadt Montabaur bestehen den Konzessionsvertrag gesichert bleiben. Sollten hier private Verkehrsflächen festgesetzt werden, muß der Verlauf des vorhandenen 20 kV-Kabels ebenfalls durch die Eintragung von Versorgungsstreifen, die im Bebauungsplan als mit Leitungsrechten zu belastende Flächen auszuweisen sind, gesichert werden.
In den beiliegenden Bebauungsplan haben wir die vorhandenen Trafostationen und 20 kV-Kabel blau und den einzutragenden Versorgungsstreifen rot angelegt. Die evtl, zu sichernde Kabelführung im Bereich des Busbahnhofes und des Wendekreises haben wir durch rote Kreise markiert.
Abschließend möchten wir' noch darauf hinweisen, daß wir unsere Bedenken et dann zurücknehmen können, wenn die Eintragungen im Bebauungsplan die Sieb rung der betreffenden Kabelführungen erkennen lassen.
Mit freundlichen Grüßen Koblenzer Elektrizitätswerk
Anlage

