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Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" der Stadt Montabaur
Sehr geehrte Damen und Herren,
den z.Z. gemäß § 2 a .Abs. 6 BBauG öffentlich ausliegenden o. a. Bebauungsplan haben wir eingesehen und uns eine Pause dieses Planes aushändigen lassen.
Zu dem im Juni/Juli 1979 durchgeführten Anhörverfahren gemäß § 2 Abs. 5 BBauG zur Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" haben wir mit dem an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur gerichteten Schreiben vom 10.07.79 Stellung genommen und darauf hingewiesen, daß von der Einziehung eines Teilstückes der Humboldtstraße die hier verlaufenden und zur Station Montabaur Berufsfachschule führenden 20 kV-Kabel betroffen werden. Wir haben datier angeregt, den Verlauf der beiden Kabel in der nicht mehr dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche durch die Eintragung eines etwa 1,0 m breiten Versorgungsstreifens, der im Bebauungsplan als eine mit Leitungsrechten zu belastende Fläche auszuweisen ist, zu sichern.
Da in dem uis vorliegenden und wahrscheinlich auch in dem ausliegenden Bebauungsplan dieser Versorgungsstreifen nicht eingetragen ist, sehen wir uns gezwungen, zu dem z.Z. öffentlich ausliegenden Bebauungsplan Bedenken anzumelden. Wir fordern die Sicherung des betreffenden Kabelverlaufes - wie vorgeschlagen - in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Der vorliegende Bebauungsplan wurde gegenüber dem bei der Anhörung zur Verfügung gestellten Plan nochmals im östlichen Teil geändert. Hier soll nun ein Busbahnhof vorgesehen werden, an dem auch die ursprünglich geplante Verbindungsstraße in einem Wendekreis endet, ln diesem Bereich verläuft das von der Station Montabaur Berufsfachschule zur Station Montabaur Sporthalle führende 20 kV-Kabel. Wir nehmen an, daß der Busbalinhof und der Wendekreis mit der
f! vom *. 1979 . VIII
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