Akte 
Sitzung 29. November 1979
Entstehung
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KEVAG Postfach 1'40 5400 Kobfpnz

V erbandsgemeindcverwaltung

Montabaur

Postfach 1 40

5430 Montabaur

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Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" der Stadt Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

den z.Z. gemäß § 2 a .Abs. 6 BBauG öffentlich ausliegenden o. a. Bebauungs­plan haben wir eingesehen und uns eine Pause dieses Planes aushändigen lassen.

Zu dem im Juni/Juli 1979 durchgeführten Anhörverfahren gemäß § 2 Abs. 5 BBauG zur Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" haben wir mit dem an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur gerichte­ten Schreiben vom 10.07.79 Stellung genommen und darauf hingewiesen, daß von der Einziehung eines Teilstückes der Humboldtstraße die hier verlaufenden und zur Station Montabaur Berufsfachschule führenden 20 kV-Kabel betroffen werden. Wir haben datier angeregt, den Verlauf der beiden Kabel in der nicht mehr dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche durch die Eintragung eines etwa 1,0 m breiten Versorgungsstreifens, der im Bebauungsplan als eine mit Leitungsrechten zu belastende Fläche auszuweisen ist, zu sichern.

Da in dem uis vorliegenden und wahrscheinlich auch in dem ausliegenden Be­bauungsplan dieser Versorgungsstreifen nicht eingetragen ist, sehen wir uns gezwungen, zu dem z.Z. öffentlich ausliegenden Bebauungsplan Bedenken anzu­melden. Wir fordern die Sicherung des betreffenden Kabelverlaufes - wie vor­geschlagen - in den Bebauungsplan zu übernehmen.

Der vorliegende Bebauungsplan wurde gegenüber dem bei der Anhörung zur Ver­fügung gestellten Plan nochmals im östlichen Teil geändert. Hier soll nun ein Busbahnhof vorgesehen werden, an dem auch die ursprünglich geplante Verbin­dungsstraße in einem Wendekreis endet, ln diesem Bereich verläuft das von der Station Montabaur Berufsfachschule zur Station Montabaur Sporthalle führende 20 kV-Kabel. Wir nehmen an, daß der Busbalinhof und der Wendekreis mit der

f! vom *. 1979 . VIII

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