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an der Sportanlage. Sportliche Veranstaltungen finden erfahrungsgemäß großenteils auch in den Abensstunden statt, so daß eine ganztägige Belästigung und Gefährdung der Anwohner entstünde.
4. Dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen würden den Charakter des Wohngebietes im Bereich der von-Bodelschwingh-Straße erheblich verändern. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß auch das Gebiet des jetzigen Sport- und Schulzentrums noch als reines Wohngebiet ausgewiesen war, als unsere Mandanten und die übrigen Anwohner der von- Bodelschwingh-Straße dort Ihre Grundstücke kauften und bebauten. Ihr Vertrauen in eine ruhige Wohnlage wurde hierdurch bestärkt, und es ist schon bedauerlich genug, daß überhaupt eine Nutzungsänderung im Bereich des Schul- und Sportzentrums inzwischen eingetreten ist. Um so mehr sollten jedoch weitere Veränderungen verhindert werden.
5. Es ist auch zu berücksichtigen, daß die von-Bodelschwingh- Straße ihrer baulichen Anlage gemäß nicht für einen derartigen Durchgangsverkehr eingerichtet ist. Hierfür ist die Straße zu schmal. Es sind auch keine Abstellplätze für den ruhenden Verkehr vorhanden, so daß parkende Autos
den zukünftigen dichten Verkehr ganz erheblich beeinträchtigen würden.
6. Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist deshalb nicht gegeben, weil genügend Möglichkeiten vorhanden sind, die Parkplätze in dem Schul- und Sportzentrum anderweitig an den Verkehr anzubinden. Hier bietet sich geradezu eine Anbindung an die beiden Landstraßen L 312 und L 313 bzw. an die im Bau befindliche Verkehrsspange zwischen diesen beiden Landstraße-n an. Diese Lösung wäre auch relativ
- kostensparend. Einer Ableitung des Verkehrs über die von- Bodelschwingh-Straße würde dagegen die Schaffung einer zusätzlichen Verbindung mit der Kreisstraße bedingen und dadurch ein Vielfaches an Bau- und Enteignühgskosten aus- lösen.
Sowohl das öffentliche Interesse als auch das Interesse der
beteiligten Anwohner gebietet es daher, die von—Bodelschwingh—
Straße in dom jetzigen Zustand zu belassen und eine andere

