Akte 
Sitzung 29. November 1979
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2

biet. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die öffentliche Rand verpflichtet, die Störung eines reinen Wohngebietes durch Kraftfahrzeugverkehr gering zu halten und auf ein Maß zu vermindern, das sich aus dem eigenen Bedarf der Anlieger ergibt. Wer in einem reinen Baugebiet, das durch Verkehrslärm nicht belästigt wird, ein Grundstück erwirbt und ein Wohnhaus errichtet, kann darauf vertrauen, daß der Charakter des Wohnge­bietes nicht wesentlich verändert wird. Einschränkungen dieses Vertrauensgrundsatzes ergeben sich nur aus zwingendem öffentlichem Interesse. Ein solches ist im vorliegenden Fall aber in keiner Hinsicht gegeben.

2. Die von-Bodelschwingh-Straße ist zur Zeit eine reine Anliegerstraße ohne jeden Durchgangsverkehr. Altere Anwohner haben dort ihren Ruhesitz für den Lebensabend errichtet. Andere, jüngere Anwohner, haben kleLne Kinder. In beiden Fällen haben die Anwohner ein berechtigtes Interesse daran,nicht mehr als bisher durch Verkehrs­lärm und Abgase beeinträchtigt zu werden. Die Anwohner haben ferner ein berechtigtes Interesse daran, daß keine Gefährdung ihrer Kinder durch eine erhöhte Verkehrs­frequenz eintritt.

ß. Diese Beeinträchtigungen und konkreten Gefährdungen würden aber unausweichlich eintret^cn, wenn dde von- Bodelschwingh-Straße in eine Zubringer-Straße zu dem projektierten Sport- und Schulzentrum umfunktioniert würde. Durch das Schulzentrum würde tagtäglich ein hohes, zusätzliches Verkehrsaufkommen entstehen. Nicht nur die Lehrkräfte benutzen in der Regel ein Kraftfahr­zeug, um zu ihrer Arbeitsstelle zu fahren, sondern bei der Gefährlichkeit unserer heutigen Straßenverkehrsver­hältnisse ziehen auch viele Eltern es vor, -Ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule zu bringen und abzu­holen. Veranstaltungen im Sportzentrum würden einen zu­sätzlichen immensen Massenverkehr (z.B. bei Fußball- spielen) verursachen. Darüber hinaus ist aber auch mit einem permanenten Zusatz-Verkehrsaufkommen durch das Sportzentrum zu rechnen mit Rücksicht auf trainierende Sportler, kleinere Veranstaltungen und Wartungsarbeiten