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Rechtsanwälte Dr. Roesgen und Köhler, als Vertreter der Eheleute Heinz Bosk, Montabaur
Die Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen.
Begründung:
Die von-Bodelschwinghstraße hat zwar die Funktion als Zubringerstraße zu den dem Stadion zugeordneten Parkplätzen. Zusätzlicher Verkehrslärm entsteht jedoch nur bei Sportveranstaltungen, die lediglich schwerpunktmäßig durchgeführt werden. Im Rahmen von schon konkret vorliegenden Verkehrsplanungen wird sich für die Zukunft eine für die von-Bodelschwinghstraße entlastende Verkehrssituation ergeben.
Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist ebenfalls nur zum Schulbeginn und -ende zu verzeichnen.
Anwohner der von-Bodelschwinghstraße
Die Bedenken und Anregungen können nicht berücksichtigt werden. Begründung:
Bezüglich der Verkehrsprobleme - bzw.-lösungen wird auf die bisherigen Ausführungen Bezug genommen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Zusammenfassung:
Bei Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen ist vom Grundsatz her die Realisierung der schulischen Belange hervorzuheben. Aus diesem Grunde sind die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nach Auffassung der Verwaltung zurückzuweisen.
^nange-Ls)
Bürgermeister
A/ivf ^

