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Be^ründim^:
Um die erforderliche Größenordnung des Busbahnhofes zu realisieren, bietet sich kein anderer Standort an auch mit Blick auf die topographische Lage des gesamten Schulgeländes.
Die Anlegung von Wendekreisen ist notwendig, um einen Durchgangsverkehr als Umgehung von der Eschelbacher Straße zur Elgendorfer Straße zu unterbinden und damit die Verkehrsgefährdung der Schulkinder zu mindern.
Klaus Steffens, Neuwied
Die Bedenken gegen die Errichtung eines Busbahnhofes werden zurückgewiesen.
Begründung:
wie vor.
Berufsbildende Schule - Personalrat
Die mit Schreiben vom 9.11.1979 vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen.
Begründung:
Die beabsichtigten Verkehrsführungen müssen realisiert werden, um einen starken Durchgangsverkehr zu vermeiden und die Verkehrsgefährdung der Schulkinder so gering wie möglich zu halten. Nach Durchführung der verkehrsmäßigen Erschließung im Zuge des Baugebietes "Horresser Berg" und der damit verbundenen Kreuzungsregelung an der Elgendorfer Straße wird eine wesentliche Verbesserung der Erschließung "Schul- und Sportzentrum" eintreten. Den Lehrern, Schülern und Zulieferern aus Richtung Wirges, Westerburg und Limburg ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Umweg züzumuten.
Eingabe schulpflichtiger Kinder:
Die Bedenken können aus grundsätzlichen Erwägungen keine Berücksichtigung finden.
Staatl. Realschule - Schulelternberat
Die Bedenken bezüglich der Anlegung des Busbahnhofes werden zurückgewiesen.
Begründung:
Siehe Ausführungen zu den Bedenken des Staatl. Aufbaugymnaäums.
Mit der Anfahrt der Busse zu dem Busbahnhof werden die geplanten Zufahrtsstraßen (Schulstraße, von Bodelschwingh-Straße und Humboldtstraße) nicht zusätzlich belastet. Der Busbahnhof wird ausschließlich von der Westumgehung erschlossen.
Eine Lärmbelästigung tritt schwerpunktmäßig vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichtes auf. Der übrige Verkehrslärm ist zu- mut-bar.
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