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1.22 statt der Farbfestsetzung für die Dacheindeckung "dunkel" festzusetzen: Dacheindeckung: "schiefergrau bis schwarz"
2. Beschlüsse:
2.1 Der Stadtrat faßtfnit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
a) Dem vorliegenden Planentwurf vom 5.10.1979 wird zugestimmt unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen bzw. Festsetzungen:
Grundflächenzahl (GRZ) 0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,7 Dachneigung: min. 25°, min. Firsthöhe 2,oo m max. 36°, max. Firsthöhe 4,oo m Dacheindeckung: schiefergrau bis schwarz
Die Dachform kann frei gewählt werden. Das Dachgeschoß kann ausgebaut werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Auf dem oberen Wassergraben,III"
Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, die vorgenannten Festsetzungen im Plan zu berücksichtigen und das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2a (5) BBauG einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG durchzuführen.
b) Gleichzeitig wird die Offenlage des Planes gern. § 2a (6) BBauG beschlossen.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
2.2 Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Rat ordnet gern. § 46 (1) BBauG die Durchführung der Umlegung für das Baugebiet "Auf dem oberen Wassergraben III" an. Der Umlegungsausschuß der Stadt wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/9: - Vorlage Nr. 45 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Flächenbeitrages für das Baugebiet "Bornwiese II" im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für das Umlegungsgebiet "Bornwiese II" wird gern. § 58 Abs. 1 BBauG der Flächenbeitrag auf max. 27 v. H. festgesetzt.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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