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Anlage 1 zur Niederschrift
V e_ r m e. .r k
über die Ansiedlune: des Pferdezuchtbetriebes Hartin
Herr Kortin betreibt bekanntlich die Durchsetzung seiner Bauabsichten auf seinen Eigentumsflächen in der Gemarkung Horressen. Diese Grundstücke liegen in einen zukünftigen Hoimbaugebiet der Stadt Hcntabaur.
Die Stadt muß daher ein Interesse daran haben, einen bereits jetzt erkennbaren Störungsfaktor, dessen spätere Beseitigung (Aussiedlung) nur mit erheblichen Kostenaufwand aus Steuergelcern finanziert '.-.'erden kennte, zu verhindern.
Das kann nur geschehen, wenn Herrn Hartin kurzfristig geeignetes Ersatzgelände aus städtischen Besitz angeboten werden kann.
Nur unter dieser Voraussetzung ist Herr Hartin auch bereit, auf die mit rechtlichen Hittein nicht zu verhindernde Ansiedlung seines Betriebes in der Gemarkung Horressen zu verzichten.
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Di<
;cdt Hcntabcur verfügt über entsprechende allerdings konträr gele
gene Eigentumsflächen in der Gemarkung
Egendorf. Es handelt sich einmal um derzeit noch verpachtetes Gelände "ln der. Rödern" (33-281 cm) und zum andern um das ehemalige Dgnäneniand Richtung Eschelbach ( 12.030 cm).
Das Gelände "In den Rödern" könnte durch Kündigung ccs bestehenden Pachtvertrages erst zum Jahresende freigemacht '.-.'erden.
Es ist zwar im Entwurf des Flächennutzungsplnnes als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewicsen, aber ebenso wie die Flächen in der Gemarkung Horressen als Banerwartungsland anzusehen, weil
a) die ehemals selbstständige Gemeinde Eigendorf entsprechende von der Stadt akzeptierte Planungsvorstellungen im Auseinandersetzungsvertrag entwickelt hat und
b) sich dieses Gebiet als natürliche Fortsetzung der begonnenen
ng vom
O. 1979
P. VIII
wonnoeoauun,
;um Halde hin enbietet.
Die Ausgangslagc ist also die gleiche wie die in der Gemarkung Horressen Herrn Herein müßte unter Umständen wertvolles Land zu einem für l^nc- : wirtschaftliche Zwecke zwar angemessene^ im Ergebnis aber günstigen Prem
Anders ist die Situation bei dem Domänenland, das laut Ratsbeschluß vom ^0. S. He**^^'u Ha*"tin zunoteilt worden Ist.
Hier bestehen keinerlei werterhöhende Planungsabsichtcn. Das Gelände selbst ist für eine landwirtschaftliche Nutzung nur mit Einschränkungen (Heideland) geeignet.
Probleme ergeben sich hier aus zweierlei Gesichtspunkten:'
a) das Land ist ebenfalls noch verpachtet
b) von dem in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Vollerwerbs- betriob Kaluc werden beim B"U der Umhung ^cnulzentrum m geringem Umfange Flächen für die Straßcntrassc benötigt, die mit Sicherheit nur auf cem Tauschwege zu erwerben sind.
Beide Probleme sind lösbar. Der derzeitige Pächter des zum Verkaui anstehenden ehemalgien Domänenlandes kann kurzfristig anderweitig atge- funden werden.
9 vom 1979 . VIII
n vom . 1979 . VIII
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