Akte 
Konstituierende Sitzung 04. Juli 1979
Entstehung
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II. Nichtöffentlich

Sitzung

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Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 3 -

Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten 1. Diskussion

a) Bürgermeister Mangels stellt den Sachverhalt wie folgt dar:

Der Haupt- und Finanzausschuß des Stadtrates hat in seiner letzten Sitzung im Sinne der Beschlußvorlage Nr. 3 entschieden. Wegen der besonderen Bedeu­tung des Falles habe die Verwaltung die Angelegenheit jedoch erneut dem Stadtrat vorgelegt. Der Beschluß sei vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Planung der Straße zum Schulzentrum durch ein Ing.-Büro erfolgte und diese auf der Basis eines Katasterplanes erstellte Planung nicht die richtige Einmessung des Grundstückes Diedert berücksichtigte. Bei der Ausführung der Straßenbauarbeiten habe es sich ergeben, daß die Einmündung der Straße aus Richtung Eschelbach mit dem Bürgersteig direkt an der Hausgrenze des Grundstückes Diedert vorbeiführt. Das Grundstück habe zum Verkauf angestan­den. Die Planung habe zur Wertminderung des Grundstückes geführt.

Die Vorstellungen'über den Umfang der Wertminderung seien ursprünglich sehr weit auseinander gegangen. Die Verwaltung habe die Forderung über 25 000,-- DM als zu hoch angesehen. Deshalb habe sie den Gutachterausschuß beim Katasteramt um die Erstellung eines Wertgutachtens gebeten. Dieses Wertgutachten liegt noch nicht vor. Es gebe allerdings Anhaltspunkte, daß das Verhandlungsergebnis auf der Basis einer Entschädigung für die Wertminderung des Gebäudes von pauschal 25 000,-- DM günstig ist.

Bürgermeister Mangels weist weiter darauf hin, daß die Stadt hier - im Interesse einer zügigen Abwicklung - lediglich für das Straßenbauamt Diez in Vorlage tritt. Von den Kosten, die in die Gesamtkosten für die Straßen­baumaßnahme einfließen - übernimmt das Land 80 %. Die restlichen 20 % werden zwischen Kreis und Stadt Montabaur aufgeteilt. Damit zügig weiter­gearbeitet werden könne, sollte im Sinne des Beschlußvorschlages entschieden werden. Der Haupt- und Finanzausschuß habe sich mit dem Sachverhalt ausführ­lich befaßt und einstimmig entschieden.

Von Vertretern der FWG-Fraktion (Roßbach, Schweizer, Teves) wird die Frage gestellt, ob es nicht erforderlich ist, die Erstellung des Wertgutachtens abzuwarten und - sofern dieses Gutachten über eine Wertminderung von 25 000,-- DM hinausgeht - dem Grundstückseigentümer die höhere Entschädigung zu zahlen.

Die Verwaltung weist darauf hin, daß im Grundstücksverkehr die Stadt dem Bürger gleichberechtigt gegenübersteht wie jede andere Personen bei privat­rechtlichen Geschäften. Der Grundstückseigentümer habe davon gewußt, daß ein Gutachten in Auftrag gegeben sei und,ohne das Gutachten abzuwarten, in die Abgeltung der Wertminderung mit einer Pauschale von 25 000,-- DM einwilligt.

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