I. Öffentliche Sitzung
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Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Mangels folgende Erklärung ab:
Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode habe der neue Stadtrat sicher nicht allzuviel zurückzuschauen, sondern müsse seinen Blick in die Zukunft richten. Gleichwohl sei die konstituierende Sitzung des Stadtrates die Gelegenheit, dem bisherigen Stadtrat zu bescheinigen, daß er sein Bestes gegeben hat und die Stadt ein Stück weitergebracht hat. Er habe dabei Leistungskraft und Zielvorstellungen in eine vernünftige Relation gebracht und Anlagen für die Bürger der Stadt geschaffen. Auf diesen Fakten aufbauend und unter Berücksichtigung der in Zukunft anstehenden Aufgaben sei der neue Rat aufgerufen und vom Bürger bestellt, die bisherige Entwicklung der Stadt kontinuierlich fortzusetzen und zum Wohle der Bürger zu wirken. Die Verbandsgemeindeverwaltung und der Bürgermeister seien Wegbegleiter des Stadtrates bei der Erfüllung dieser Aufgaben.
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Punkt 1/1: - ohne Vorlage -
Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates
Bürgermeister Mangels verpflichtet die Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten und weist sie insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22 und 31 GemO hin.
Änderungsanträge zur Tagesordnung
1. Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, den Punkt 7g (Wahl der Mitglieder und
Stellvertreter für den Stadtteilausschuß) von der Tagesordnung abzusetzen.
Begründung:
a) Die interfraktionellen Absprachen über die Zusammensetzung dieses Ausschusses und'die in ihn zu entsendenden Personen sind noch nicht getroffen.
b) J)er Stadtteilausschuß ist in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Man wolle zuvor in der nächsten Sitzung des Stadtrates bei der Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung in dieser die Aufgaben und Stellung des Stadtteilausschusses festlegen.
2. Ratsmitglied Schweizer (FWG-Fraktion) stellt folgende Änderungsanträge:
a) In den öffentlichen Teil der Sitzung soll folgender Punkt 8 aufgenommen werden: "Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 15.5.1979 bezüglich der Beschaffung eines Parksystems für die Tiefgarage".
Begründung: Die Aufhebung des Beschlusses sei notwendig, um andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
b) Der Punkt 11/1 (Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten) soll abgesetzt und an den neuen Haupt- und Finanzausschuß verwiesen werden.
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