Anlage Nr. 4
G E 0 Ü H H B N S A T Z U N G
zur Marktordnung über den Marktverkehr in der
Stadt Montabaur
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (G-emO) für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. Iß9) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat am folgende Gebührensatzung zur Marktordnung über den Marktverkehr in der Stadt Montabaur beschlossen:
§ 1
Ma rktgebühren (MarktStandgelder)
Für die Überlassung der Standplätze werden von den Verkäufern Marktgebühren (Marktstandgelder) nach Maßgabe des Gebührentarifs in § 2 erhoben.
§ 2
Gebührentarif
(l) An den Wochenmärkten wird das Standgeld nach den Frontmetern des benutzten Standplatzes berechnet.
Die Gebühr beträgt je Frontmeter DM 1,50.

