Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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Anlage Nr. 4

G E 0 Ü H H B N S A T Z U N G

zur Marktordnung über den Marktverkehr in der

Stadt Montabaur

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (G-emO) für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 7 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. Iß9) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat am folgende Gebührensatzung zur Marktordnung über den Markt­verkehr in der Stadt Montabaur beschlossen:

§ 1

Ma rktgebühren (MarktStandgelder)

Für die Überlassung der Standplätze werden von den Ver­käufern Marktgebühren (Marktstandgelder) nach Maßgabe des Gebührentarifs in § 2 erhoben.

§ 2

Gebührentarif

(l) An den Wochenmärkten wird das Standgeld nach den Frontmetern des benutzten Standplatzes berechnet.

Die Gebühr beträgt je Frontmeter DM 1,50.