Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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§ 14

Anwendung des Kommunalabgabengesetzes

Für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gelten das Kommunal- abgabengesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie die in § 3 des Kommunalabgabengesetzes bezeichneten Vorschrif­ten der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungsgesetzes und des Steuersäumnisgesetzes. Ergänzend zum Kommunalabga­bengesetz gelten die Vorschriften der Reichsabgabenordnung über die Ermittlung und die Festsetzung der Steuern sinn­gemäß.

§ 15

Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Die Satzung tritt am in Kraft. Gleich­

zeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom sowie den ehe­

maligen Gemeinden:

Bladernheim vom 13.10.1969 Eschelbach vom 6.09.1969 Eigendorf vom 3.05.1971

außer Kraft. Soweit eine Beitragspflicht auf Grund dieser Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.

Montabaur, den ___________

Stadt Montabaur

v-

Bürgermeister