Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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§ 12

Anwendung des Kommunalabgabengesetzes

Für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gelten das Kommunalabgabengesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie die in § 3 des*Kommunalabgabengesetzes bezeichneten Vorschriften der Reichsabgabenordnung, des Steueranpassungs­gesetzes und des Steuersäumnisgesetzes.

Ergänzend zum Kommunalabgabengesetz gelten die Vorschriften der Reichsabgabenordnung über die Ermittlung und die. Fest­setzung der Steuern sinngemäß.

§ 13

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Satzung tritt am in Kraft.

Gleichzeitig treten die Satzungen der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 sowie der ehemaligen Gemeinden:

Bladernheim

vom

19.1.1966

Eigendorf

vom

22.9.1964

Eschelbach

vom

24.9.1963

Horressen

vom

26.10.1962

Reckenthal

vom

6.3.1963

Wirzenborn

vom

19.5.1968

über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages außer Kraft.

Soweit eine Beitragspflicht auf Grund frührer Satzungen entstanden ist, gelten diese weiter.

Montabaur, den

Stadt Montabaur

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