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Punkt 11/2, Vorlage Nr. 204
Aufnahme von Krediten für das Haushaltsjahr 1975, Anlage Nr. ?
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens zur Teilfinanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.290.000,— DM bei der Nassauischen Sparkasse Montabaur zu folgenden Konditionen:
Auszahlung: 100 v.H.
Zinsen: 7,5 v.H.
variabel
Tilgung: 1 v.H.
zuzüglich ersparter Zinsen Bereitstellungsprovision:
Kündigungsmöglichkeit nach 1 Jahr,im übrigen vierteljährlich zum Zwecke der Zinsanpassung.
Punkt 11/3.
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Zustimmung zur Weiterveräußerung eines ehern, städt. Grundstückes, Vorlage Nr. 205
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der
Stadt Montabaur die Weiterveräußerung des Flurstückes Nr. 176/7
in der Flur 51 = 2.291 qm durch die Eheleute Dieter Schäfer an
Herrn Gerhard Mamsch unter folgenden Bedingungen:
1. Der Erwerber muß sich zur Bebauung des Kaufgrundstückes nach den Festsetzungen des derzeit geltenden Bebauungsplanes bis zum 1.2.1978 unabdingbar verpflichten.
2. Die gleiche Frist gilt für die Schaffung der übrigen Anlagen (innere Erschließung, Garagen, Kinderspielplatz), wie sie in den §§6-10 des Kaufvertrages vom 17.12.1970, UR.-Nr. 3346/70 festgelegt sind. Die Erwerber treten insoweit an die Stelle der Veräußerer.
3. Bei Nichteinhaltung dieser Frist und der Auflagen haben die Käufer das Grundstück auf Verlangen der Stadt gegen Erstattung des Kaufpreises von 25,— DM/qm und der anteiligen Kosten für die äußere Erschließung - im übrigen aber kostenfrei - zurückzuübertragen. Diese Verpflichtung ist grundbuchamtlich zu sichern.
4. Durch die Übertragung des Flurstückes Nr. 176/7 wird die vertrag liehe Verpflichtung der Veräußerer zur Anlage eines Kinderspielplatzes auf den Flurstücken Nr. 176/4 und 178/4 nicht berührt.
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