Akte 
Sitzung 23. Januar 1975
Entstehung
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c) Grunderwerb im Gelbachtal Vorlage Nr. 84

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf der in der Anlage unter Nr. 1 - 12 und 14 - 47 aufgeführten Grundstücke mit einer Größe von 36.363 qm und den unter Nr. 13 a - 13 d aufgeführten noch zu vermessenden Trenn­flächen von ca. 2.708 qm von Herrn Carl Albrecht, Graf von Kanitz, Cappenberg, zum Preise von 1, DM/qm, das sind insgesamt 39.071, DM, zu.

Die Stadt tritt hinsichtlich der Teilflächen von ca. 2.708 qm in den zwischen dem Veräußerer und dem Land Rheinland-Pfalz - Straßenverwaltung - abgeschlossenen Kaufvertrag von 15.5.1973 mit allen Rechten und Pflichten ein.

Es ist eine Aufwuchsentschädigung von 3.036,77 DM zu zahlen. Der Kauf­preis von insgesamt 42.107,77 DM ist am 15.2.1975 fällig und zahlbar.

Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.

Der Stadtrat geht davon aus, daß die Unterhaltung und Pflege des gesamten Geländes auf Dauer vom Zweckverband Naturpark Nassau übernommen wird.

Eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Vermögenshaushalt 1975 bereitzustellen.

Die Anlage zum vorgenannten Beschluß ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 5 beigefügt.

d) Tausch bzw. kostenlose Übertragung von Grundstücken auf den Kreis Vorlage Nr. 85

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der unentgeltlichen Übertragung der in der Anlage schwarz gekennzeichneten Flächen mit einer Größe von 974 qm auf den Westerwaldkreis unter folgenden Auflagen zu:

1. Die derzeitige Zufahrt zum Parkplatz vor dem Kreishaus ist mit einem Wegerecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Parzellen 36/3270, 37/3271 und 3272 zu belasten.

2. Das Flügelmauerwerk des Turmes an der Nordseite des Kreishauses ist, soweit es ins Eigentum des Kreises übergeht, von diesem auf eigene Kosten zu unterhalten.

3. Die Zuwegung zum Seminarplatz und zur Aula der Joseph-Kehrein- Schule über die kreiseigenen Flurstücke Nr. 3259/11, 3259/8, 3262/2, 5709/2, 5710/3 und 10/5710 ist durch Bestellung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt zu sichern.

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