Akte 
Sitzung 25. Oktober 1973
Entstehung
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N achtrag

zum Konzessionsvertrag vom 21. 9.1938 zwischen der Stadt Montabaur, nachstehend kurz "Stadt" genannt und der Koblenzer'Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktiengesellschaft/kurz "KEVAG" genannt

Durch die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz wurden 1972 folgende Gemeinden aufgelöst und ln das Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert.:

Bladernheim Eigendorf Eschelbach <

Ettersdorf

Horressen

Reckenthal

Wirzenborn

Da die Stadt Rechtsnachfolger dieser ehemaligen Gemeinden ist, tritt sie in deren Konzessions-- und Straßenbeleuchtungs Verträge ein. Die Verträge gelten für das jeweilige Gemeindegebiet weiter, sofern sie nicht nachstehend geändert werden.

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Kon z e s sion s vertrag § G wird wie folgt geändert:

1. 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Preisbildungsstelle des Landes

Rheinland-Pfalz verpflichtet sich die KEVAG, von ihren Roheinnahmen (Arbeitspreise, Leistungs- bzw. Grundpreise und Meßgebühren) aus dem Stromverkauf innerhalb der Gemeinde ab 1.7. 1973 folgende Abga­ben zu bezahlen:

a) 10 % der Roheinnahmen aus der Stromabgabe zu

Allgemeinen Tarifen

b) 1, 5 % der Roheinnahmen aus der Stromabgabe an

Son d c r a bn e h m e r