N achtrag
zum Konzessionsvertrag vom 21. 9.1938 zwischen der Stadt Montabaur, nachstehend kurz "Stadt" genannt und der Koblenzer'Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktiengesellschaft/kurz "KEVAG" genannt
Durch die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz wurden 1972 folgende Gemeinden aufgelöst und ln das Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert.:
Bladernheim Eigendorf Eschelbach <
Ettersdorf
Horressen
Reckenthal
Wirzenborn
Da die Stadt Rechtsnachfolger dieser ehemaligen Gemeinden ist, tritt sie in deren Konzessions-- und Straßenbeleuchtungs Verträge ein. Die Verträge gelten für das jeweilige Gemeindegebiet weiter, sofern sie nicht nachstehend geändert werden.
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Kon z e s sion s vertrag § G wird wie folgt geändert:
1. 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Preisbildungsstelle des Landes
Rheinland-Pfalz verpflichtet sich die KEVAG, von ihren Roheinnahmen (Arbeitspreise, Leistungs- bzw. Grundpreise und Meßgebühren) aus dem Stromverkauf innerhalb der Gemeinde ab 1.7. 1973 folgende Abgaben zu bezahlen:
a) 10 % der Roheinnahmen aus der Stromabgabe zu
Allgemeinen Tarifen
b) 1, 5 % der Roheinnahmen aus der Stromabgabe an
Son d c r a bn e h m e r

