Akte 
Sitzung 4. Mai 1973
Entstehung
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Punktl/4, Vorlage Nr. 139

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung des Hospital­fonds für dasRJ. 1973

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 24, 96 und 97 ff, in Verbindung mit § 79 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung für den Hospitalfonds Montabaur:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 436.731, DM in der Einnahme auf 257.470, DM

in der .Ausgabe auf 436.731, DM in der Ausgabe auf 257.470, DM

festgesetzt.

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf

89.900, DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan zur Restfinanzierung des Altersheimerweiterungsbaues verwendet werden.

Gern. § 37 (3) GO hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen. R

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Punkt 1/5, Vorlage Nr. 140

Entlastungserteilung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 1971 !

(Wasserwerk)

Zur Beratung über diesen Tagesordnungspunkt überträgt der Vorsitzende die Leitung der Sitzung dem ältesten Ratsmitglied, Herrn Witte.

Der Stadtrat faßt bei zwei Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz - haben sich hinsichtlich der

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