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Punktl/4, Vorlage Nr. 139
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung des Hospitalfonds für dasRJ. 1973
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 24, 96 und 97 ff, in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung für den Hospitalfonds Montabaur:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 436.731,— DM in der Einnahme auf 257.470,— DM
in der .Ausgabe auf 436.731,— DM in der Ausgabe auf 257.470,— DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf
89.900,— DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan zur Restfinanzierung des Altersheimerweiterungsbaues verwendet werden.
Gern. § 37 (3) GO hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen. R
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Punkt 1/5, Vorlage Nr. 140
Entlastungserteilung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 1971 !
(Wasserwerk)
Zur Beratung über diesen Tagesordnungspunkt überträgt der Vorsitzende die Leitung der Sitzung dem ältesten Ratsmitglied, Herrn Witte.
Der Stadtrat faßt bei zwei Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz - haben sich hinsichtlich der
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