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§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufr echter - haltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.450.000,— DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,— DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf
2.280.668,--DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
Großturnhalle des Kreises Alt st adt s ani erung
Kreuzungsbauwerk Elgendorfer Straße Straßenbau im Stadtteil Horressen Anlage eines Parkplatzes F euerwehr gerätehaus Wasserbau
Erwerb eines bebauten Grundstückes Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum Grunderwerb in anderen Baugebieten
310.000,-- DM 318.668,-- DM
231.500, -- DM
129.500, -- DM 103.000,-- DM 684.000,-- DM 100.000,-- DM
42.000,-- DM 150.000,-- DM 212.000,-- DM
2.280.668,-- DM
Gern. § 37 (3) GO hat der Vorsitzende an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Punkt 1/3, Vorlage Nr. 138
Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts- und den Stellenplan des Hospitalfonds für das RJ. 1973
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1973, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 436.731,— DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je 257.470, -- DM abschließt. Im Haushaltsplan sind von den Ausgaben des a.o. Haushaltes 56.500,-- DM zu sperren.
Der Stellenplan wird ebenfalls genehmigt (Seite 7 des Haushaltsplanes).
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