Akte 
Sitzung 27. Februar 1973
Entstehung
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. . § 18

UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN/ERGÄNZUNGEN

(l) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vcrtragsinhaltes. Die Parteien verpflichten sich, im Zuge einer Vereinbarung solche Bestim­mungen durch gleichwertige gültige Vorschriften zu ersetzen.

(2) Sollten bei der Durchführung des Vertrages ergänzende Be- ^

Stimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertrags- Partner, die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

(3) Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages späteren gesetzlichen Regelungen widersprechen.

.e -- lt-

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedür-

T.

fen der Schriftform.

§ 19

ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist Montabaur

545 Montabaur

. . ...

2 4. Mai 1973

den.

den

(Unterschriften)

(Unterschriften)