Akte 
Sitzung 27. Februar 1973
Entstehung
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Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der Herderstraße beschlossen. Die aus dem Ausbau entstehenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er­schließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (l. Änderung) erhoben. t

Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 10 v. H. festgesetzt.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 112

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Alberthöhe III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß der Bebauungsplan "Große Alberthöhe III" wie folgt geändert wird:

1. Für den gesamten Planungsbereich wird die Garagenhöhe für Personen­kraftwagen auf bergseitig max. 2,50 m und talseitig max. 3,80 m festgelegt.

2. Für den südlichen Teil des Grundstückes Flur 51, Flurstück 372 an der Oderstraße wird ein Geländestreifen in einer Tiefe von 50 m als Mischgebiet ausgewiesen.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters hat gern. § 37 (3) GO geruht.

Punkt 1/7, Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Es wird hier auf die Vorlage Nr. 94 aus der Sitzung vom 25. Januar 1973 verwiesen. Diese Vorlage ist seinerzeit von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Die Fraktionssprecher geben ihre Zustimmung bekannt. Danach faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die in den beiliegenden Zusammenstellungen aufgeführten außer- und überplanmäßigen Ausgaben der Stadt Montabaur und der sieben einge­gliederten Stadtteile. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei den Ausgaben. Der Haushaltsausgleich ist nicht gefährdet.

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