Akte 
Sitzung 25. Januar 1973
Entstehung
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Hierzu trägt der Planverfasser, Herr Traube, die baulichen Einzelheiten vor.

In der daran anschließenden Diskussion werden wichtige bauliche Angelegenheiten durchgesprochen. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Notwendigkeit einer Kombination beschützende Werkstatt -Internat, die ja auch besonders hin­sichtlich des Transportes der Behinderten zwischen Wohnung und Werkstatt von Bedeutung ist.

Die beabsichtigte Planung bezüglich der Anordnung der Werkstatt und der Wohnung sieht vor, daß die Werkstatt zum Grünstreifen hin und die Wohnung zum Gewerbe­gebiet hin angelegt werden soll.

Es wird angeregt, diese Anordnung umzudrehen, so daß die Wohnung zum Grünstreifen hin angeordnet ist.

Weitere Fragen drehen sich um die Bewachung der Einwohner der Gebäude, um die Umfriedung des Geländes und um die Frage, ob Störungen für die Nachbarschaft zu befürchten sind. Das kann jedoch von dem Planer verneint werden. Gerade die personelle Ausstattung ist nach Aussage von Herrn Caritasdirektor Frank für den Caritasverband von größter Bedeutung, um eine entsprechende und auf den Einzelfall abgestimmte Behandlung dieser Behinderten unbedingt zu gewährleisten.

Es wird angeregt, obwohl keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Kombination Internat - Werkstatt bestehen, diese Angelegenheit unbedingt nach der baurechtlichen Seite hin zu überprüfen, da dieses Gebiet nach der Baunutzungsverordnung als Ge­werbegebiet ausgewiesen ist und hier die Errichtung von Wohnungen und Wohnheimen eingeschränkt ist. Sollte diese Überprüfung negativ ausgehen, solesteht im Stadtrat die Konsequenz zu einer entsprechenden teilweisen Änderung des bestehenden Be­bauungsplanes .

Zum Abschluß der ausgiebigen und fachmännischen Diskussion kann der Vorsitzende fast Übereinstimmung zwischen den beiden Parteien feststellen.

Nachdem bereits die Grundstücksangelegenheit geregelt ist, können unsere Gesprächs­partner auch ohne förmliche Beschlußfassung feststellen, daß seitens des Rates eine grundsätzliche Bereitschaft zu der vorgetragenen Kombination Werkstatt - Internat und ihrer Ausführung besteht.

Die Festlegungen des Bebauungsplanes sind jedoch als bindend zu betrachten. Es ist jedoch die Konsequenzbereitschaft hinsichtlich einer Änderung bezüglich der Nutzungs­art dieses Gebietes festzustellen, jedoch soll eine Änderung der Geschossigkeit nicht erfolgen, um keinen unangenehmen Berufungsfall zu schaffen.

Punkt Il/l3, Vorlage Nr. 105

Erwerb von Grundstücken im Baugebiet "Himmelfeld" Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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