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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl, l S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Eigendorf vom 22.9.1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Bezeichnung
verlaufend von hergestellte
bis Teil-Einrichtung
Baumbacher Straße Mittelstraße bis Bürgersteig
einschl. Grund-^ (einseitig)
stück Arnold(Flurstück 184/1)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.11.1975 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Pheinland-Pfalz —LStrG — vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.11.1975.
Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/9. Vorlage Nr. 199
Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Bürgersteige in der Baumbacher Straße im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) im Stadtteil Eigendorf vom 3.5.1971 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen der Baumbacher Straße - verlaufend von Flur 6, Flurstück 85 bis einschließlich Flur 1, Flurstück 122/14 - fest.
Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung zu erheben.
Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

