Akte 
Sitzung 27. November 1975
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl, l S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Eigendorf vom 22.9.1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen fest und be­schließt, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.

Bezeichnung

verlaufend von hergestellte

bis Teil-Einrichtung

Baumbacher Straße Mittelstraße bis Bürgersteig

einschl. Grund-^ (einseitig)

stück Arnold(Flur­stück 184/1)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.11.1975 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßen­gesetzes für Pheinland-PfalzLStrG vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.11.1975.

Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 1/9. Vorlage Nr. 199

Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Bürgersteige in der Baumbacher Straße im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbau­beiträge) im Stadtteil Eigendorf vom 3.5.1971 stellt der Stadt­rat die Beendigung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen der Baumbacher Straße - verlaufend von Flur 6, Flurstück 85 bis ein­schließlich Flur 1, Flurstück 122/14 - fest.

Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vor­genannten Satzung zu erheben.

Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.