Die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
Punkt 1/6. Vorlage Nr. 194
Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Bürgersteige in der Alleestraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen der Alleestraße, verlaufend von Grundstück Günther Roßbach bis Einmündung Sauertalstraße, fest.
Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung sowie der Satzung vom 26.3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 (1. Änderung) zu erheben.
Punkt 1/7.
Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der a) Erschließungsbeitragssatzung Vorlage Nr. 195 . Anlage Nr. 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur, wie er in seiner Sitzung am 27. November 1975 Vorgelegen hat.
b Ausbaubeitragssatzung Vorlage Nr. 196. Anlage Nr. 2
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen) in der Stadt Montabaur, wie er dem Rat in seiner Sitzung am 27. November 1975 Vorgelegen hat.
Punkt 1/8. V orlage Nr. 198
Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

