13 -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" dergestalt, daß für das Grundstück Flur 51, Flurstück 406/3 die überbaubare Fläche so geändert wird, wie es der vorgelegte Plan ausweist.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BBauG.
Punkt 1/11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Mangels gratuliert dem 2. Beigeordneten der Stadt Montabaur, Herrn Kraemer, auch im Namen der Mitglieder des Stadtrates, zum Geburtstag und wünscht ihm weiterhin Glück und Gesundheit.
b) Ratsmitglied Schweizer fragt an, wann mit dem Abbruch des Kolpinghauses zu rechnen ist. Ihm sei zugetragen worden, daß das Kolpinghaus gewissen Personen als Unterschlupf diene.
Bürgermeister Mangels weist daraufhin, daß das Kolpinghaus nunmehr im Eigentum der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung steht. Der Abbruch des Kolpinghauses ist Sache des Eigentümers. Ursprünglich war vorgesehen, das Kolpinghaus vor Eintritt des Winters abzureißen. Bürgermeister Mangels vertritt die Auffassung, daß dies aus heutiger Sicht wohl nicht mehr möglich ist. Die Planungen für den Bau des Soldatenheimes werden nach seiner Information jedoch zügig vorangetrieben.
Von einem Stillstand der Planung ist nichts bekannt.
Das lange Leerstehen des Kolpinghauses wird bedauert.
Die Verwaltung bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auf ein zügiges Verfahren hinzuwirken.
Außerdem wird bemerkt, daß der Zustand des Kolpinghauses ordnungsgemäß ist.Von einem Obdachlosenasyl kann keine Rede sein.
c) Ratsmitglied Kochern, fraktionsloses Ratsmitglied, wünscht Auskunft über die evtl, geplante Ausweisung eines Sondergebietes.
Bürgermeister Mangels macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt nicht Gegenstand der öffentlichen Sitzung sein kann, sondern,da ß beabsichtigte und noch nicht beschlossene Planvorhaben in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln
sind.
- 14 -

