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für den 1. Hund jährlich
g) für das Gebiet der Stadt Montabaur nach dem Gebietsstand der früheren Gemeinde Reckenthal am
22. April 1972 36,-- DM
h) für das Gebiet der Stadt Montabaur nach dem Gebietsstand der früheren Gemeinde Wirzenborn
am 22. April 1972 36,-- DM
für den 2. Hund für jeden weiteren jährlich _ Hund jährlich
54,-- OM 72,-- DM
54,-- DM 72,-- DM
II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur (elnschl. Stellenplan) für das Haushaltsjahr 1975, der 1m Verwaltungshaushalt ln Einnahmen und Ausgaben mit je 8.023.380,— DM und Im Vermögenshaushalt 1n Einnahmen und Ausgaben mit je 3.656.460,— DM ab- schlleßt,
III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz des Investitionsprogramm für die Jahre 1975 - 1978 mit folgenden Gesamtausgaben:
1975: 3.418.000,— DM
1976: 4.221.000,— DM
1977: 3.431.000,-- DM
1978: 3.551.000,— DM zusammen: 14.621.000,— DM.
g vom 1975
vom
975
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Die CDU-Frakt1on erteilt Ihre Zustimmung zum Haushaltsplan unter dem Vorbehalt, daß die }
bei Haushaltsstelle 461.950 (Vermögenshaushalt) veranschlagteMaßnahme "Kinderspielplatz ^
Kringelberg" nur 1n Angriff genommen wird, wenn der Landeszuschuß - es wird mit einem Zuschuß 1n Höhe von 50 v. H. gerechnet - gesichert Ist.
Die SPD-Frakt1on stimmt dem Haushaltsplan ebenfalls grundsätzlich zu, macht aber folgende Vorbehalte geltend:
1. Der VerpfUchtungsermächtlgung 1m Vermögenshaushalt 1n Höhe von 700.000,— DM bei vom
der Haushaltsstelle 461.950 (Kinderspielplatz Kringelberg) wird nicht zugestimmt. 975 '
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2. Ober die 1m Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle 761.955 1m Rahmen einer Ver- pfllchtungsermächtlgung bereltgestellten Mittel 1n Höhe von 1.800.000,— DM soll erst verfügt werden, wenn ein entsprechender Stadtratsbeschluß vorllegt. Ein solcher Beschluß kann erst gefaßt werden, wenn ein rechtsgültiger Vertrag mit der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung abgeschlossen Ist.
Punkt 1/2, Vorlage Nr. 143
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1975
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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