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Alsdann faßt der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen und 8 Ne1n-St1mmen folgenden Beschluß:
Die mit Schreiben vom 4., 18. und 23. 4. 1975 vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zurückgewlesen.
Als Entschädigung für die erbrachte Sonderabgabe fUr die öffentlichen Bedarfsflächen werden den Grundstückseigentümern 1m Baugebiet "Wassergraben V" die Flächenantelle erstattet, die sich aus der Verringerung der öffentlichen Bedarfsflächen ergeben.
Berechnungsgrundlage Ist der Preis von 20,-- DM/qm des freiwilligen Umlegungsverfahrens. Es erfolgt eine Verzinsung dieses Betrages 1n Höhe von 5 % vom 24. 4. 1969 ab.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie folgt getroffen:
1. Grundstück Grundstücksgröße Geschoßzahl: Dachform:
max. Firsthöhe: Drempel:
oder
Geschoßzahl:
Dachform:
2. Grundstück Grundstücksgröße Geschoßzahl: Dachform:
westlich ca. 750 qm l-geschoss1g Satteldach 3,80 m
0,60 erlaubt, wenn durch vorstehenden Dachüberstand zu 2/3 seiner Höhe verdeckt
2-geschoss1g
Flachdach
östlich ca. 560 qm l-geschoss1g Flachdach
3. öffentliche Grünfläche: ca. 540 qm
wird gestaltet als Grünfläche und Klelnklndersplelplatz.
b) Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" als Satzung, Vorlage Nr. 131
Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-St1mmen, 7 Enthaltungen und 1 Ne1n-St1mme folgenden Beschluß:
g vom 1975
vom 3 975 '
VII
ig vom : 1975 ; VII '
Die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
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