Akte 
Sitzung 12. Juni 1975
Entstehung
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Alsdann faßt der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen und 8 Ne1n-St1mmen folgenden Beschluß:

Die mit Schreiben vom 4., 18. und 23. 4. 1975 vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zurückgewlesen.

Als Entschädigung für die erbrachte Sonderabgabe fUr die öffentlichen Bedarfs­flächen werden den Grundstückseigentümern 1m Baugebiet "Wassergraben V" die Flächenantelle erstattet, die sich aus der Verringerung der öffentlichen Bedarfsflächen ergeben.

Berechnungsgrundlage Ist der Preis von 20,-- DM/qm des freiwilligen Umlegungs­verfahrens. Es erfolgt eine Verzinsung dieses Betrages 1n Höhe von 5 % vom 24. 4. 1969 ab.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden wie folgt getroffen:

1. Grundstück Grundstücksgröße Geschoßzahl: Dachform:

max. Firsthöhe: Drempel:

oder

Geschoßzahl:

Dachform:

2. Grundstück Grundstücksgröße Geschoßzahl: Dachform:

westlich ca. 750 qm l-geschoss1g Satteldach 3,80 m

0,60 erlaubt, wenn durch vorstehenden Dachüberstand zu 2/3 seiner Höhe verdeckt

2-geschoss1g

Flachdach

östlich ca. 560 qm l-geschoss1g Flachdach

3. öffentliche Grünfläche: ca. 540 qm

wird gestaltet als Grünfläche und Klelnklndersplelplatz.

b) Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" als Satzung, Vorlage Nr. 131

Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-St1mmen, 7 Enthaltungen und 1 Ne1n-St1mme folgenden Beschluß:

g vom 1975

vom 3 975 '

VII

ig vom : 1975 ; VII '

Die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

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