Akte 
Sitzung 12. Juni 1975
Entstehung
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I. Uffentl. Sitzung

Punkt 1/1, Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V"

a) Beratung und Beschlußfassung Uber die vorgebrachten Bedenken und Anregungen, ohne Vorlage

Die Verwaltung Informiert den Stadtrat, daß gegen die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V" zahlreiche Anlieger der Taunusstraße Bedenken angemeldet haben. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken und Anregungen geltend gemacht.

Der Bebauungsplan "Wassergraben V" weist als Kinderspielplatz und Grünfläche ln der Taunusstraße ca. 1.850 qm aus. Die beabsichtigte Änderung zielt darauf ab, diese Fläche der Bebauung zuzuführen.

Begründet wird der Vorschlag damit, daß man doppelte Investitionen verhindern wolle, da wenige hundert Meter entfernt der Modellsplelplatz "Fröschpfort" errichtet werden soll. Außerdem soll durch die Zuführung dieser Fläche zur Bebauung das knappe Angebot an Bauplätzen ln Montabaur erhöht werden.

Um einen Kompromiß mit den Anwohnern der Taunusstraße, die Bedenken gegen die Planänderung vorgebracht haben, zu schließen, machen die Fraktionen folgende Vorschläge:

1. CDU-Fraktlon

Es sollen zwei Bauplätze (Größe 600 und 800 qm) für l-geschoss1ge Bauweise ausgewiesen werden. Die verbleibende Fläche von 450 qm soll als Grünfläche bzw. Kle1nk1ndersp1elplatz ausgewiesen werden.

2* SPD-Frakt1on

Es soll nur ein Bauplatz ausgewiesen werden. Die restliche Fläche von ca.

900 qm soll als Kle1nk1ndersp1elplatz ausgewiesen und von der Bebauung freigehalten werden.

Da keine Einigung erzielt werden kann, wird die Sitzung um etwa eine halbe Stunde für eine Beratung 1n den Fraktionen unterbrochen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung ändert die CDU-Frakt1on Ihren Vorschlag noch dahingehend ab, daß die als Kinderspielplatz auszuweisende Fläche von 450 qm auf 540 qm vergrößert werden soll. Sie bleibt Im übrigen aber bei Ihrer grundsätzlichen Aussage, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden sollen.

Die SPD-Frakt1on beharrt auf Ihrer Forderung auf Ausweisung nur eines Bauplatzes bei Frelhaltung einer entsprechend größeren Fläche als Kinderspielplatz.

Einigkeit besteht 1n allen Fraktionen über eine Entschädigung der Anlieger, die seinerzeit 1m Umlegungsverfahren Flächen für den Kinderspielplatz abgegeben haben.

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