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benutzung eines anderen Sportplatzes zu ermöglichen. Hierzu würde sich besonders der Sportplatz im Stadtteil Eschelbach eignen.
Außerdem beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen einzuleiten, durch die die Freigabe des Sportplatzes am Aufbaugymnasium erreicht wird, damit auch diese Sportstätte den örtlichen Vereinen und damit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Punkt 1/5. ohne Vorlage (Anlage Nr. 1)
Stellungnahme zur Nahbereichsuntersuchung und zum Landschaftsrahmenplan
Der Stadtrat wird darüber unterrichtet, daß die Nahbereichsuntersuchung sich in zwei Bestandteile gliedert und in ihrem zweiten Teil eine gutachtliche Stellungnahme und Empfehlungen für die raumordnerische Weiter- entwic lung beinhaltet. Der zweite Teil enthält Vorschläge des Planers über ^ie künftigen Entwicklungsmaßnahmen der einzelnen Gemeinden und auch der Stadt Montabaur, die in dem Flächennutzungsplan und in die raumordnerischen Planungen eingehen sollen. Der Stadtrat stimmt den auf Seite 285 aufgestellten Prioritäten von Planungsmaßnahmen zu mit folgenden Änderungsvorschlägen!
Nr. 2 wird ergänzt um "Markt- und Bahnhofstraße", Nr. 3 erhält den Zusatz "und im übrigen Altstadtgebiet", Nr. 11 erhält folgende Fassung: "Gestaltung des Schloßberges als Freizeitanlage", Nr. 14 erhält folgenden Zusatz: "und Verbesserung der Struktur der Stadtteile im Gelbachtal", Nr. 16 wird zusätzlich eingefügt: "Aufstellung eines Generalverkehrsplanes".
Der Stadtrat stimmt dem Landschaftsrahmenplan zu mit Ausnahme folgender Punkte:
a) Es wird auf den Widerspruch zwischen Seite 33 und Seite 77 hingewiesen.
Seite 33 enthält folgende Aussage: Die Einschätzung der zukünftigen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Gemeinden wird jedenfalls für zu optimistisch angesehen. Nach der Flächennutzungsplanung sind z.B. in Montabaur neue Wohngebiete von ca. 100 ha und Gewerbegebiete von rund 70 ha vorgesehen. Es ist kaum damit zu rechnen, daß bis 1985 ein derartiger Bedarf an Bauland entsteht.
Diese Aussage steht nach Meinung des Stadtrates im Widerspruch zu der Aussage auf Seite 77 Abs. 1. Dort heißt es, daß aufgrund der im regionalen Raumordnungsplan aufgestellten Bevölkerungsund Industrieprognose das Ausweisen weiterer Bauflächen in den nächsten Jahren notwendig wird. Der Stadtrat vertritt die Auffassung, daß die Einschätzung der zukünftigen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu optimistisch ist. Die Ausweisung neuer Wohn— und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan wird als realistisch angesehen.
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