zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12. 1973 für das RJ. 1972 Entlastung zu erteilen.
Nunmehr übernimmt Bürgermeister Mangels wieder den Vorsitz.
Punkt 1/4, Vorlage Nr. 60
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die 1n der Anlage erläuterten überplanmäßigen Ausgaben des Hospitalfonds Montabaur 1n Höhe von 45.500,— DM für das Rechnungsjahr 1974 (Anlage 1).
Punkt 1/5, Vorlage Nr. 61
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1) Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Wassergraben V" so zu ändern, daß der Kinderspielplatz Flurstück 17 und der Fußweg Flurstück 16 eütfallen. Außerdem wird die Grünfläche, Flurstück 15 auf ca. 400 qm reduziert.
Auf den Flurstücken 17, 16 und der Restfläche aus dem Flurstück 15 sollen 2 Baugrundstücke gemäß vorgelegtem Entwurf ausgewiesen werden.
2) Der Stadtrat gibt zu der Änderung 1n der Form des vorgelegten Entwurfes seine Zustimmung (Anlage 2).
Punkt 1/6, Vorlage Nr. 62
Beratung und Beschlußfassung!ber die Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren Wassergraben"
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
1) Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" so zu ändern, daß aus den bisherigen beiden selbständigen Baugrundstücken, Flurstücken 4577/3 und 4577/4 eine Bauparzelle gebildet wird. Außerdem wird die überbaubare Fläche eindeutig festgelegt.
2) Der Stadtrat gibt zu der Änderung 1n der Form des vorgelegten Entwurfes seine Zustimmung.
3) Die Änderung soll 1m Sinne des § 13 BBauG (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.
Punkt 1/7, Vorlage Nr. 63
Beschlußfassung über die Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der EHsabethenstraße und eines Teils der Sauertalstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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