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Vorlage Nr. 50 g
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Katasteramtes werden berücksichtigt. Vorlage Nr. 50 h
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung werden soweit als möglich berücksichtigt.
Vorlage Nr. 50 i
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Autobahnamtes werden berücksichtigt.
Punkt 1/5, Vorlagen Nr. 51 a und b
Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung und Widmung von Erschließungsanlagen
Vorlage Nr. 51 a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Eigendorf vom 22. 9. 1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-.
Bezeichnung
verlaufend von bis hergesteBte Teil-Einrichtung
Rödemweg, Teil I
Brunnenstraße
W eststraße
Bomwiesenstraße bis Schubertstraße, linksseits bzw. bis Brunnenstraße rechtsseits
Rödemweg bis Bachstraße Rödernweg bis Bachstraße
Fahrbahn, Bürgersteige Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteig, Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 10. 1974 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 10. 1974.
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