Akte 
Sitzung 24. Oktober 1974
Entstehung
Einzelbild herunterladen

6 -

Vorlage Nr. 50 g

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Katasteramtes werden berücksichtigt. Vorlage Nr. 50 h

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung werden soweit als möglich berück­sichtigt.

Vorlage Nr. 50 i

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Autobahnamtes werden berücksichtigt.

Punkt 1/5, Vorlagen Nr. 51 a und b

Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung und Widmung von Erschließungsanlagen

Vorlage Nr. 51 a

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadt­teil Eigendorf vom 22. 9. 1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-.

Bezeichnung

verlaufend von bis hergesteBte Teil-Einrichtung

Rödemweg, Teil I

Brunnenstraße

W eststraße

Bomwiesenstraße bis Schubertstraße, linksseits bzw. bis Brunnenstraße rechtsseits

Rödemweg bis Bachstraße Rödernweg bis Bachstraße

Fahrbahn, Bürgersteige Straßenbeleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteig, Straßenbeleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 1. 10. 1974 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeinde­straßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 10. 1974.

- 7 -