Akte 
Sitzung 30. Mai 1974
Entstehung
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Das Ratsmitglied Claude hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitgewirkt.

Punkt 1/9, V orlage Nr. 12

Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts- und Stellenplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974, der im ordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 869.020, DM und im außerordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 255.768, DM abschließt.

Dem Stellenplan (Seite 7 des Haushaltsplanes) wird zugestimmt.

Punkt 1/9. Vorlage Nr. 13

Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 24, 96 und 97 ff. und des § 79 des Selbst­verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - GemeindeorduLLig - in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im

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ordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 869.020, DM in den Ausgaben auf 869.020, DM

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außerordentlichen Haushaltsplan

in den Einnahmen auf 255.768, DM in den Ausgaben auf 255.768, DM

festgesetzt*

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht*

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