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Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
Altstadtsanierung Straßenbau im Stadtkerngebiet Straßenbau im Stadtteil Horressen Straßenbau im Stadtteil Eigendorf Errichtung eines Gebäudes für den Bauhof Wasserbau
Anlage eines Freizeitzentrums Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum
210.000,— DM 86.335,— DM 205.000,— DM 115.000,— DM 480.000,— DM 1.170.000,— DM 615.000,— DM 270.000.— DM
3.151.835,— DM
Gemäß § 17 VGO i. V. mit § 37 GO hat das Stimmrecht des Bürgermeisters geruht. Punkt 1/3, ohne Vorlage
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 - siehe Anlage Nr. 1 -
Diese Satzung aus dem Jahre 1961 bedarf dringend einer Überprüfung und Anpassung an die neuesten rechtlichen Gegebenheiten. Gleichzeitig werden dem Satzungsentwurf einige schriftliche Erläuterungen zu verschiedenen Bestimmungen innerhalb der Satzung beigefügt, um diese verständlicher zu machen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Inhalt dieser Änderungssatzung, wie sie in der heutigen Stadtratsitzung Vorgelegen hat.
Gern. § 17 VGO i. V. mit § 37 (3) GO hat das Stimmrecht des Bürgermeisters geruht.
Punkt 1/4, Vorlage Nr. 241
Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtragskulturplan für das Forstrevier Gelbachtal
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Nachtragskulturplan 1974 für den Wald des Stadtteiles Wirzenborn in der vorliegenden Fassung. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.200,— DM wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Holzverkauf und durch Schadenersatzleistungen der Waldbrandversicherung.
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