Akte 
Sitzung 29. November 1970
Entstehung
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§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1970 werden nicht geändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im RJ. 1970 zur rechtzei­tigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Ge­samtbetrag von 500.000,-- DM nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 931*000 DM nicht geändert.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 37 (3) GO.

Punkt 1/3. Vorlage Nr. 164

Aufhebung des alten Bebauungsplanes "In und auf der Bächel"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes "In und auf der Bächel" vom 29* 5* 1963 werden außer Kraft gesetzt.

Punkt 1/4. Vorlage Nr. 165

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23* 6. I960 (BGBl. I S. 34l) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführ­ten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben (Kostenspaltung):

Bezeichnung

verlaufend von hergestellte

bis Teileinrichtung

Gartenstraße

Paehlerstr. bis Fried- Fahrbahn und hofsweg, Flurstück 47 Bürgersteige

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