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§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1970 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im RJ. 1970 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 500.000,-- DM nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 931*000 DM nicht geändert.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 37 (3) GO.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 164
Aufhebung des alten Bebauungsplanes "In und auf der Bächel"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes "In und auf der Bächel" vom 29* 5* 1963 werden außer Kraft gesetzt.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 165
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23* 6. I960 (BGBl. I S. 34l) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Bezeichnung
verlaufend von hergestellte
bis Teileinrichtung
Gartenstraße
Paehlerstr. bis Fried- Fahrbahn und hofsweg, Flurstück 47 Bürgersteige
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