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Vorlage Nr. 155 a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des hospitaleigenen Grundstückes Flur 54, Flurstück ßß = ßßß qm groß, zum Preise von 25,-- DM je qm = lß.ß2ß,-- DM an die Eheleute Arnold Klöckner und Frau Annegret, geh. Deis in Montabaur zu den üblichen Bedingungen (Verbot des Weiterverkaufs, Bebauungsfrist und Übernahme sämtlicher Kosten aus dem Vertrag einschl. der angefallenen Erschließungskosten).
Vorlage Nr. 155 b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des hospitaleigenen Grundstückes in der Flur 49* Flurstück 46 = 460 qm groß an Frau Maria Hommerich Wwe., geb. Thewalt, Montabaur, Waterloostraße, zum Preise von 2ß,--DM je qm zu den üblichen Bedingungen. Außerdem sind zu dem Kaufpreis die von dem Hospitalfonds bisher erbrachten Erschließungskosten usw, zu erstatten.
Punkt 11/7. Vodage Nr. 157
Beschluß über einen Zuschuß an den Amateurfilmclub Mons- Tabor
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Zahlung eines einmaligen Zuschusses an den Amateurfilmclub Mons-Tabor e. V. Montabaur in Höhe von DM 750,--.
Punkt 11/8. ohne Vorlage
Beratung über eine Zusage für einen Zuschuß an den TUS Montabaur anläßlich seines 125-jährigen Vereinsjubiläums im kommenden Jahr
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß zur Gestaltung des Gauturnfestes und zum 125-jährigen Vereinsjubiläum dem TUS Montabaur DM 2.000, zur Verfügung gestellt werden.
Weiter ist die Stadt bereit, mit eigenen Kräften an den organisatorischen Arbeiten mitzuwirken.
Hierzu geben die Ratsmitglieder einstimmig ihre Zustimmung.
Punkt 11/9, ohne Vorlage
Beratung und Beschluß über einen Auftrag auf Bezuschussung des Schullandheimaufenthaltes der Kinder der Sonderschule für lernbehinderte Kinder in Wirges
i:
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i.
Sitzung v.
29. 10. 70
VI.Leg.-P.'
J n
26. 11. 70
VI. Leg.-P.
T*
Leg.-P
VI
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß den Kindern der Sonderschule Wirges, die aus Montabaur stammen, der übliche Zuschuß von täglich 1,70 DM pro Kind und Tag gewährt wird. Die Zahlung einer weiteren Unterstützung wird abgelehnt.
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