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Stadtrat Straub fragt an, ob bis zum Kirchweihfest die ehemalige Kalbswiese als Parkplatz genutzt werden kann. Der jetzige Stand der Bauarbeiten läßt erkennen, daß die auszuführenden Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein werden.
In Beantwortung der Anfrage des Herrn Straub erklärte der Vorsitzende, daß zwar mit der ausführenden Firma ein Terminplan abgesprochen wurde, jedoch glaube er ebenfalls nicht daran, daß die Arbeiten bis zum Kirchweihfest abgeschlossen sind.
Herr Dommermuth hat festgestellt, daß bei den Straßenbaumaßnahmen an der Umgehungsstraße und der Limburger Straße auch die in diesem Bereich befindlichen städtischen Straßen, wie z. B. die Eichendorffstraße, in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Sie sind jedoch nicht restlos kaputtgefahren worden, sondern sind z. T. mit tiefen Löchern versehen. Eine Beseitigung dieser Löcher ist zur Vermeidung noch größerer Schäden dringend erforderlich. Aufgrund der zwischen den Herren Dommermuth und Kaltenhäuser erfolgten Unterredung sollen die Schäden in den nächsten Tagen beseitigt werden.
Der Vorsitzende nimmt die Äußerungen des Herrn Dommermuth zum Anlaß, die Herren Fraktionsvorsitzenden zu fragen, ob sie in der Zwischenzeit Gelegenheit hatten, ihren Plan zu erstellen für die Ausbaumaßnahmen der Stadt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bauausschuß erfolgte Stadtbegehung. Gleichzeitig bittet er noch einmal, den gewünschten Ausbauplan zu erstellen, damit im kommenden Haushalt die nötigen Mittel bereitstehen und zu gegebener Zeit mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Aus der Mitte des Stadtrates liegt dem Vorsitzenden eine Anregung auf Aussprechung eines Parkverbotes in der Taunusstraße vor, weil eine der Straße unangemessene Belastung durch parkende Fahrzeuge in Verbindung mit dem Gaststättenbetrieb Dewes vorgenommen wird.
Die Stadt hat die zuständigen Fachbehörden zu dieser Frage gehört. Die Anfrage führte zu dem Ergebnis, daß nach Ansicht dieser Behörden eine Verkehrsbeschränkung in der Taunusstraße nicht in Erwägung zu ziehen ist. Der Vorsitzende führt weiter aus, daß er mit Herrn Dewes ein Gespräch hatte mit dem Ergebnis, daß dieser noch in diesem Jahr auf seinem Grundstück soviel Parkraum schaffen wird, daß eine Benutzung der Taunusstraße entfällt. Stadtrat Dommermuth, welcher zu der Frage 'Aussprechung eines Parkverbots an Samstagen und Sonntagen' gehört wird, ist der Meinung, daß damit keine Lösung gefunden wird, da die Aussprechung eines solchen Verbots sich auch auf die Anlieger der Straße auswirken würde.
Stadtrat Bröcking, als Anlieger der Taunusstraße, erklärt, daß es zeitweise unmöglich ist, durch die Straße zu fahren, da diese beiderseits mit Fahrzeugen zugestellt ist. Ja selbst auf die Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken wird von den Parkenden keine Rücksicht genommen.
Nach Abschluß der Diskussion stellt der Vorsitzende die Frage zur Abstimmung, ob sich die Anwesenden dem Vorschlag von Herrn König auf ein zeitlich befristetes Parkverbot anschließen.
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Sitzung v. 17 . 7.1970 VI.Leg.-P.
13. 8 . 70
VI.Leg.-P.
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Sitzung v.
15. 10. 70 p.
/T. Leg.-P.^ j VI. Leg.-P.
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