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Der Stadtrat genehmigt den Wirtschaftsplan 1971 (Hauungs- und Kulturplan) für den Stadtwald Montabaur, wie er in der Stadtratssitzung am 15. 7. 1970 vorgetragen wurde.
Punkt 1/7. Vorlage Nr. 12o
Wirtschaftsplan 1971 für den Wald des Hospitalfonds Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Wirtschaftsplan 1971 (Hauungs- und Kulturplan) für den Wald des Hospitalfonds Montabaur, wie er in der Stadtratssitzung am 15. 7. 1970 vorgetragen wurde.
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Punkt 1/8. Vorlage Nr. 129
Änderung der Satzung über die Benutzung des städt. Müllplatzes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung des städt. Müllp^atzes vom 12. 3. 1969, wie sie in der Sitzung am 15. 7. 1970 im Stadtrat abschließend beraten wurde und diesem Beschluß beigefügt ist.
Der Bürgermeister beteiligt sich nicht an der Abstimmung gemäß § 37 (3) GO.
Punkt 1/9. Verschiedenes
Stadtrat Bröcking weist darauf hin, daß die Gelbachstraße von Fahrschulen auch zu den Zeiten benutzt wird, wo Schulkinder in größerer Anzahl sich auf dem Weg zur Schule oder auf dem Weg nach Hause befinden. Dadurch entsteht eine große Unfallgefahr.
Er fragt an, ob hier die Stadt nicht Abhilfe schaffen kann. Der Vorsitzende erklärt, daß eine Verkehrsbeschränkung für die Gelbachstraße nicht ausgesprochen werden kann. Er ist auch der Ansicht, daß man den Fahrschulen ein Benutzen dieser Straße zu gewisser Zeit nicht verbieten kann, da diese Verkehrsteilnehmer wie jeder Andere sind. Hier ist es nur möglich, sich der Hilfeleistung der Presse zu vergewissern, um so auf die Fahrschulen einzuwirken.
Fräulein Hoffmann gibt bekannt, daß die am Hang des Sauertals gepflanzten Kiefern wegen des vielen Unkrauts fa&t nicht mehr zu sehen sind. Sie fragt an, ob nicht eine Beseitigung des Unkrautes vorgenommen werden kann.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet. Seitens der Verwaltung wird zweimal im Jahr eine Beseitigung des Unkrautes vorgenommen. Diese Arbeiten sind z. Zt. im Gange.
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Sitzung v. 17.7.1970 VI.Leg.-P.
13. 8. 70 VI.Leg.-P.
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itzung v.
L5. 10. 70 p. S
/I. Leg.-P.
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Leg.-P. VI^
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