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Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt der 11. Mai 1970.
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15 . 2. 1963 (GVB 1 . S. 57 ) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr.
3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 11. Mai I 97 O.
Punkt 1/5. Vorlage Nr. 110
Beschluß über den Abschluß der Ausbauarbeiten der Bürgersteige in der Peterstorstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an den Bürgersteigen an der Peterstorstraße, und zwar
a) von Ecke Gelbachstraße bis Einmündung Friedhofsweg,
b) von Ecke Koblenzer Straße bis Ignatius-Lötschert-Str.
fest. Als Zeitpunkt der Beendigung der Ausbauarbeiten wird der 11. Mai 1970 festgesetzt. Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung sowie der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 6 l (1. Änderung) zu erheben. Der Beschluß des Stadtrates vom 8 . 5* 1969 (Vorl. Nr. 587 ) enthält die Maßstäbe der Kostenverteilung.
Punkt 1/6, ohne Vorlage Verschiedenes
Stadtrat Roos fragt an, warum der Ausbau der Hohe Straße bisher noch nicht verwirklicht worden ist, obwohl über diese Baumaßnahme in der Vergangenheit bereits beraten wurde. Er bezeichnet den jetzigen Zustand der Straße als sicherheitsgefährdend und befürchtet, daß bei Unfällen die Stadt haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden kann.
Weiterhin macht Roos auf den schlechten Allgemeineindruck des Bahnhofvorplatzes aufmerksam, der in einem sehr ungepflegten Zustand sei und für die mit der Bahn anreisenden Besucher der Stadt eine schlechte Visitenkarte abgibt. Roos bittet darum, die Bundesbahn hierauf aufmerksam zu machen.
Der Vorsitzende erwidert hierauf, daß im April des vergangenen Jahres die Voraussetzungen für den Ausbau der Hohe Straße geschaffen wurden. Hierbei haben sich nach den Bestimmungen des Ausbauplanes mit den einzelnen Grundstückseigentümern Schwierigkeiten insoweit ergeben, als zusätzliche Grundstücksflächen für den Ausbau selbst erworben werden müssen.
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Sitzung v.
18.6.1970
VI.Leg.-P-
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v.
Sitzung v. 15.7.1970
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17.7.1$70 VI.Leg.-P.
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Sitzung v.
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VI. Leg.-P.
Blatt 10

