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Vorlage Nr. 109
Der Stadtrat genehmigt die Einstellung des Herrn Hans-Josef Gielsdorf aus Leuterod als Schwimmeisteranwärter zum 1. Juni 1970 anstelle des am 1. August 1970 aus dem Dienstverhältnis bei der Stadt Montabaur ausscheidenden Schwimmeisters P a b
st.
Punkt 11/10. ohne Vorlage
Auftragsvergabe (Ortskanalisation)
Die nachstehend aufgeführtenFirmen haben Angebote eingebracht:
Firma
Stefan
Angebotspreis:
17.939,--
DM
Firma
Gäfgen -
Angebotspreis:
20.490,--
Dm
Firma
Koch, Stein-
Neukirch -
Angebotspreis
21.466,--
DM
für Ausbesserungsarbeiten und Flickarbeiten von Winterschäden.
Die Auftragsvergabe soll an die Firma Stefan erfolgen.
Der Auftrag für die Befestigung der Bürgersteige in der Alleestraße wird der Firma Parbel entzogen und der Firma Koch aus Stein-Neukirch übertragen. Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf 31.654,— DM.
Wegen der Auftragsvergabe für die Kanalreinigung im Stadtgebiet wurden aufgrund der Fachliteratur folgende Firmen angeschrieben:
Firma Kanalbauer aus Landau,
Firma Dorlo aus Oberstätten im Taunus,
Firma Böckling, Montabaur.
Die Firma Kanalbauer unterbreitet ein Angebot über 0,ß2 DM/lfdm., die Firma Böckling fordert 0,35 DM pro lfdm. für die Kanalreinigung.
Unter der Voraussetzung, daß die Firma Böckling in die Reinigungsgebühr pro lfdm. von 0,35 DM die MWST eingeschlossen hat, erfolgt die Auftragsvergabe an diese Firma. Sofern der Betrag sich ausschließlich Mehrwertsteuer versteht, erhält die Firma Kanalbauer den Auftrag.
Zur Haltung des Preises soll ein Festvertrag auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Punkt 11/11. ohne Vorlage Verschiedenes
Verlegung des Autobahnamtes
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß er mit Schreiben vom 28. 1. 1970 den Leiter des Autobahnamtes, Herrn Homann, um einen Termin gebeten habe für ein Gespräch über die Unterbringung des Autobahnamtes. Der Vorsitzende liest das Antwortschreiben des Herrn Homann vor, in dem dieser zum Ausdruck bringt, daß der Neubau eines Dienstgebäudes des Autobahnamtes in Koblenz geplant ist.
"Sitz*
Sitzung v
yr.Leg. -p
VI.Leg.-p 3
zung v.
VI. Leg.-
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