- Blatt 15 -
Nach eingehender Diskussion entschließen sich die Mitglieder des Rates, dem Plan 2 den Vorzug zu geben. Das Bauamt wird beauftragt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt diesen Plan endgültig auszuarbeiten und erneut vorzulegen.
Punkt 11/3. Vorlage Nr. 101
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund des vorliegenden Bauantrages wird hiermit den Eheleuten Anton Kunoth die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses auf ihrem Grundstück Flur ß8, Flurstück 4511/2 im Baugebiet "Große Alberthöhe IV" erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist:
1. Die Eheleute Kunoth unterwerfen sich den Festlegungen des Bebauungsplanentwurfes "Große Alberthöhe IV".
2. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen wie Wasserleitung und Abwasserleitung verlegen die Eheleute Kunoth erforderlichenfalls provisorisch auf ihre Kosten. Ein Anspruch auf Rückvergütung bei der Herstellung der jeweiligen Anlage entsteht nicht.
3. Die Eheleute Kunoth verpflichten sich, die infrage kommende Grundstücksfläche für die öffentlichen Verkehrsflächen freiwillig abzugeben.
4. Sollte wider Erwarten für das Baugebiet "Große Alberthöhe IV" eine Umlegung durchgeführt werden müssen, erklären sich die Eheleute Kunoth mit der Durchführung und späteren Festsetzung derselben einverstanden.
5. Vor Erteilung der Bauerlaubnis wird ein Anliegervertrag abgeschlossen, der die vorstehend aufgeführten Festlegungen enthält.
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 102
Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Aufnahme folgender Darlehen von der Nass. Sparkasse in Montabaur:
1. eines kurzfristigen Darlehens von 800.000,-- DM - Laufzeit bis zu 3 Jahren - als Kontokorrentkredit zu den nachstehenden Bedingungen:
Zinsen
Auszahlung
10 v. H. (variabel) 100 v. H.
- Blatt 16 -
Si€zu^
l4.Mai^
Vl.I^gj
\ '
*"*
18.6.1970
VI.Leg*
-P
Sitzung v.
15.7.1970
ifl.Leg.-P.
17
VI. Leg.-P.
13. s. 70
VI. Leg.-P*/
iitzung v.
Iß. 10. 70 A
fl. Leg.-P.
1
25TTrr70
VI. Leg.-P.
y . —
,Leg.-P. vi j
-—J

