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Sodann verliest Herr Bürgermeister Mangels den Beschluß des Stadtrates der Stadt Montabaur zur Bildung einer Verbandsgemeinde nach den Zielplanvorstellungen des Innenministeriums.
Beschluß:
1. Der Rat der Stadt Montabaur stimmt grundsätzlich der gemäß Zielplanung des Innenministeriums vorgesehenen Bildung und räumlichen Abgrenzung der künftigen Verbandsgemeinde Montabaur zu. Er empfiehlt außerdem, aus Gründen der bisherigen räumlichen Verflechtung, die Gemeinden Boden und Großholbach ebenfalls der Verbandsgemeinde Montabaur zuzuordnen.
2. Unabhängig von der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Rat der Stadt Montabaur aus Gründen des öffentlichen Wohles darüberhinaus den unmittelbaren gemeindlichen Zusammenschluß der Umlandgemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach mit der Stadt Montabaur zu einer Einheitsgemeinde für zwingend erforderlich.
3. Sofern die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn (Gemeinden unter 300 Einwohnern) im Falle ihrer Auflösung einen gemeindlichen Anschluß an die Stadt Montabaur wünschen, erklärt sich der Rat der Stadt Montabaur grundsätzlich zur Aufnahme dieser Gemeinden bereit.
Die zukünftigen Verbandsgemeinden haben zu den Zielplanvorstellungen folgende Beschlüsse gefaßt:
Bladernheim:
Gemeinde Daubach:
Gemeinde Eigendorf:
Gemeinde Eschelbach:
einverstanden mit einstimmigem Beschluß einverstanden
einverstanden mit einstimmigem Beschluß
formell nein, im Grundsatz ja. Der Zielplanentwurf wurde mit 6 : 4 Stimmen abgelehnt. Der Gemeinderat wünscht, daß zunächst einmal geprüft wird, ob dem freiwilligen Zusammenschluß mit der Stadt Montabaur und den Gemeinden Eigendorf und Horressen zu einer Einheitsgemeinde nicht der Vorrang zu geben ist. Die Verbandsgemeinde Montabaur wird daher nicht grundsätzlich ab^gelehnt, vielmehr soll gleich der 2. Schritt getan werden.
Hierzu hat die Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben:
Die.Gemeinde Eschelbach ist im Grundsatz nic<yt gegen die Zuordnung zur Verbandsgemeinde Montabaur. Die Mehrheit der Gemeindevertretung ist der Meinung, daß die Gemeinde bereits vor Bildung der Verbandsgemeinde der Stadt Montabaur eingemeindet werden sollte.
Sitzung
12. 3,
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I6.4.19 VI.Leg,.
Sitz(
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18.6.1970
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VI.Leg.
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L5.7.1970 i
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VI.Leg.-P.
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13. 8. 70
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L5. 10. 70
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