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I.
Öffentliche
Sitzung
Vor Beginn der Sitzung verpflichtet der Vorsitzende nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Gemeindeordnung als ordentliche Mitglieder des Umlegungsausschusses die Herren
Rohrbacher, Karl Wirth, Willi Dommermuth, Franz
durch Handschlag.
Herr Rechtsanwalt Wiemer, der erst ab 20.20 Uhr an der Sitzung teilnimmt, wird ebenfalls nachträglich durch den Vorsitzenden als ordentliches Mitglied des Umlegungsausschusses durch Handschlag verpflichtet.
Zur Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, daß der Punkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung "Vergabe von Arbeiten, gegebenenfalls Beschlußfassung über einen Vorgriff auf die Haushaltsmittel 1970", abgesetzt wird.
Die wegen der Vergabe von Arbeiten angeschriebenen Unternehmer haben erklärt, daß sie sich auch nach der durch die VOB vorgeschriebene Frist zur Auftragsvergabe an ihre Angebote gebunden fühlen. Dadurch ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluß herbeizuführen, ohne daß ein Vorgriff auf die Haushaltsmittel 1970 notwendig wird.
Die Mitglieder des Stadtrates sind hiermit einverstanden.
Zu Punkt 1/1, Partnerschaft Tonnerre ohne Vorlage
Der Vorsitzende gibt einen Überblick über die bisherigen Bemühungen der Verwaltungen, Vereine und Verbände der Partnerstädte, das Freundschaftsverhältnis zu fördern und zu vertiefen.
Grundgedanke all dieser Bemühungen muß die Verständigung, insbesondere der Jugend beider Volker sein, die Vergangenheit zu bewältigen und dadurch dem Frieden zu dienen.
Es kann nicht nur Aufgabe der offiziellen Stellen sein, hier die notwendigen Kontakte zu pflegen, vielmehr muß auf breiter Basis im privaten Bereich und innerhalb der Vereine und Verbände die Partnerschaft gepflegt werden.
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