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Zu Punkt 11/6. Beratung und Beschluß über die Verwendung des Baugeländes oberhalb des Gartens Jung an der Fröschpfort- straße
ohne Vorlage
Für die Grundfläche interessieren sich Herr Bauingenieur Dieter Schäfer aus Westerburg und die Firma Hausbau Rheinland-Pfalz AG, Ludwigshafen. Es ist allgemeine Auffassung, daß Bauvorhaben der Hausbau AG wahrscheinlich die preisgünstigeren Wohnungen bringen. Fest steht allerdings, daß diese Gesellschaft, so berichtet der Bürgermeister, nicht willens ist, die gesamte Grundfläche von beinahe 11.000 qm auf einmal zu übernehmen. Hieran ist aber die Stadt interessiert. Deshalb will man den Privatunternehmer Schäfer nicht ganz ausschalten und gegebenenfalls ist man bereit, ihm einen Teil der Grundfläche zur Erstellung von Mietwohnungen zu überlassen.
Von dieser Möglichkeit soll aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Hausbau AG tatsächlich nicht in der Lage ist, die Gesamtfläche zu erwerben und kurzfristig zu bebauen.
Der Stadtrat setzt als Kaufpreis je qm 25,— DM fest und beauftragt die Verwaltung, die Hausbau AG aufzufordern, baldmöglichst einen Bebauungsplan vorzulegen. Herrn Schäfer soll mitgeteilt werden, daß ein zweites Unternehmen an dem Gelände interessiert ist, so daß dem Stadtrat 2 Vorschläge für die Bebauung zur Entscheidung vorliegen werden. Der Stadtrat behalte sich vor, das soll weiter mitgeteilt werden, nach Beurteilung der Planungen über den Verkauf des Baugeländes zu entscheiden. Gegebenenfalls wäre ein Verkauf an einen der Interessenten möglich, wie auch eine Teilung der zur Verfügung stehenden Grundfläche.
Zu Punkt 11/7. Grundstücksangelegenheit in Verbindung mit der Realschule; Beschluß über die Abgabe eines Grundstückes an den Kreis,
Vorlage Nr. 75
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die unentgeltliche Abgabe der Grundstücksparzelle 5014/1 in der Flur 31 = 10.441 qm groß an den Kräs, der auf dieser Parzelle eine Realschule errichten will. Dem Vertrag vom 27. 1. 1970, Urk.R. Nr. 177/70, wird zugestimmt.
Zu Punkt 11/8, Beschluß über den Ankauf eines unbebauten Grundstückes im Bebauungsgebiet "Große Alberthöhe III" durch die Stadt
Vorlage Nr. 76
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes Flur 38, Flurstück 9/4556 = 1558 qm groß zum Preise von 18,— DM je qm, das sind insgesamt 28.044,— DM,von Herrn Landwirtschaftsmeister Erich Decker. Der Finanzierung durch Darlehensaufnahme wird zugestimmt.
19. 2, i
VI.
Sitzung J 9. 3. 70]
VI. L'g.J
Sit zm, 12. 3. VI.Leg,
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VI.Leg,.
Sitz*
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VI.Les ^
18.6.197° VI.Leg-'P
Sitzung v.
VI.Leg.-F
Leg.-P
10

